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Ein schwieriges Verhältnis:
Homosexualität und Islam


Andreas Ismail Mohr
Berlin, Germany

glaychgeshlechtlichkayt 'und got'ergêbenhayt

Was sagt der Koran dazu?

von Andreas Ismail Mohr

Muslime und die Homosexualität. Ein schwieriges Verhältnis – und zugleich eine lange Beziehung. Die Wogen schlagen hoch, die Diskussion ist in Gang gekommen. Allerdings ist das Niveau recht bedauernswert. Vielleicht deswegen, weil keiner so recht Bescheid weiß. Weder über Islam, noch über Homosexualität. Es wird also Zeit, zu hören und zu lernen, in die Tiefe zu gehen und zumindest ansatzweise zu verstehen.

Der folgende Text enthält einige Zitate, deren Nachweis in Form von Anmerkungen im Anhang erfolgt. Auf die Anmerkungen wird durch rote Nummern mit *Sternchen in [eckigen] Klammern verwiesen, z.B. [*1].

Islam, Homosexualität und widersprüchliche Meinungen

Der Islam ist eine Religion, eine Lehre, ist religiöse Praxis, ist Gesellschaft und Geschichte. Am Anfang und im Zentrum steht ein Mann und seine Botschaft: Muhammad und der Koran. Muhammad war ein Mensch – der Koran ist das, was er der Welt gegeben hat, das Dokument des Anstoßes einer Bewegung, die zur Weltreligion Islam wurde. Da der Koran am Anfang steht und für Muslime allergrößten Wert besitzt, ist die Frage nach der Homosexualität im Koran von höchster Bedeutung. Und sie ist nicht leicht zu beantworten.

Sagt das heilige Buch darüber etwas aus oder nicht – und falls ja, was? Die Antworten, die heutzutage auf diese Frage gegeben werden, sind äußerst widersprüchlich. Dies zeigt bereits: Der Koran macht keine klare Aussage. Nun steht aber neben der Auffassung, dass der Koran eigentlich gar nichts zum Thema sage, und der, dass die heilige Schrift – und der Islam überhaupt – eine ambivalente, oder eher "leicht negative" Haltung einnehme, auch die Meinung, dass der Koran zur Homosexualität eine eindeutige Aussage treffe, indem er sie verdamme und verbiete, und dass jemand, der eine abweichende Auffassung propagiert, das von Gott offenbarte Wort in Frage stelle, was nichts anderes sei als Leugnung und Unglaube.

Manch einer versteigt sich sogar zu der Behauptung, der Koran sei "voll von" Verdammungen der Homosexualität und "mehr als 35 Verse" in sieben Koransuren bezögen sich "explizit" (!) auf Homosexualität, was – es sei hier vorausgeschickt – barer Unsinn ist. (Die letztere Behauptung findet sich in einer Schrift der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport [*1].)

Es gibt also eine Menge solcher sich gegenseitig widersprechender Antworten. Der weniger informierte Leser kann natürlich die Aussagen von Autoren, die wirklich Bescheid wissen, nicht auf Anhieb von dem Unsinn trennen, den jene SchreiberInnen verzapfen, die entweder wirkliche Ignoranten oder vielleicht einfach nur böswillig, d.h. meistens: ideologisch verblendet sind – wobei sich natürlich beides mischen mag, wie etwa im Fall einer Autorin namens Giti Thadani, deren gänzlich misslungener Beitrag leider den sonst gelungenen Sammelband Muslime unter dem Regenbogen: Homosexualität, Migration und Islam (LSVD Berlin-Brandenburg [*2]) verunziert. Das unsägliche Pamphlet einer unwissenden Autorin trägt nicht nur nichts Brauchbares zum Thema bei, es enthält dagegen völlig unhaltbare Behauptungen bis hin zu üblen Verleumdungen Muhammads und der frühen Muslime. Ein Fehlgriff also.

Doch Schluss mit dem Gejammer. Es bleibt uns hier nichts anderes als durch eigenes Forschen und Nachdenken zu einer von dem bisher Gesagten mehr oder weniger unabhängigen Meinung zu gelangen. Doch zunächst soll einiges zum Koran und zu den heiligen Texten im Islam gesagt werden, danach wollen wir versuchen herauszufinden, was der Koran wirklich zur Homosexualität sagt.

"Dies ist die Schrift, daran ist kein Zweifel, eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen"

Der Koran – Offenbarung der Worte Gottes

Wir gehen hier mit der muslimischen Tradition davon aus, dass Gott, der Schöpfer und Erhalter der Welt, der von ihm geschaffenen Menschheit von Anbeginn an Offenbarung und Rechtleitung zukommen ließ. Die Menschen, die die göttlichen Offenbarungen empfingen und weitergaben, werden Gottesgesandte und Propheten genannt. Zu diesen Gesandten Gottes zählen Abraham, Mose, David und Jesus, und die heiligen Schriften, die als ihre Offenbarungen gelten, sind vor allem die Thora (oder Torah, Die fünf Bücher Mose), die Psalmen Davids und das Evangelium. Muhammad (ca. 570–632 n. Chr.) gilt als der letzte und abschließende Prophet (= d.h. Sprecher Gottes), der ebenfalls Offenbarung von Gott in der Form des gesprochenen Wortes empfing: Nach islamischer Lehre überbrachte der Engel Gabriel über einen Zeitraum von 23 Jahren hinweg die heiligen Worte dem Propheten, der sie dann verkündete. Die Gesamtheit dieser Offenbarungen heißt Koran, was wörtlich "Vortrag, Rezitation" bedeutet. Die Texte wurden auch niedergeschrieben, aber erst einige Jahrzehnte nach Muhammad in eine feste Form, also den schriftlichen Koran in der heutigen Anordnung mit 114 Kapiteln (Suren, ßûra) gebracht.

Der Koran ist somit einerseits ein historisches Dokument mit einer eigenen Geschichte, um den sich eine Wissenschaft gebildet hat, die sich bis ins kleinste Detail nicht nur mit der Auslegung und Relevanz des Inhaltes, sondern auch mit der Textüberlieferung, Rechtschreibung und Aussprache des heiligen Textes befasst – aber andererseits gilt er als ewiges göttliches Wort, nicht als ein Buch, das ein Mensch aus sich heraus hervorgebracht haben könnte.

Der Koran im eigentlichen Sinne ist arabisch, eine Übersetzung gilt immer als Auslegung oder Versuch des Verstehens, ist aber nie mit dem eigentlichen Koran – al-Kur'ân – gleichzusetzen. Die oben bereits genannten Propheten heißen im arabischen Korantext Ibrâhîm, Mûßâ, Dâwûd, Îßâ, die heiligen Schriften – Thora, Psalmen, Evangelium – heißen Taurâh, Sabûr, Indschîl, der Engel Gabriel Dschibrîl. Und "Gott" heißt im Arabischen ALLÂH – nicht nur bei Muslimen, sondern natürlich auch bei Juden und Christen wie man z.B. in der jüdischen wie in der christlichen arabischen Bibel nachlesen kann (z.B. in der tausend Jahre alten arabischen Thora des berühmten Ssa'adjâ Gâ'ôn, die auch heute noch gelesen wird). Es gibt ja nur einen Gott, er ist immer derselbe: Lâ ilâha illâ-LLÂH – "Es ist kein Gott, außer eben: GOTT!" [*3]

Die oben skizzierte Vorstellung vom Koran als heiliger Schrift ähnelt selbstverständlich entsprechenden Vorstellungen in anderen Religionen (z.B. Thora im Judentum, Veda und Bhagavadgîtâ in Indien). Der Text ist bis ins kleinste Detail göttliche Offenbarung, wortwörtlich inspiriert – aber er hat eine Geschichte. Er sprach ursprünglich zu den Arabern des 7. Jahrhunderts, er ist in ihre Sprache und das Gewand ihrer Lebenswelt gekleidet. Für alle späteren Generationen ist er nur mit Erläuterungen und Interpretationen zugänglich, allein schon deshalb, weil seit vielen Jahrhunderten die Mehrheit aller Muslime nicht Arabisch spricht und auf Übersetzungen angewiesen ist. So entstand, wie man sich denken kann, eine sehr umfangreiche Literatur, die den Koran erklären sollte. Sprachliche Erläuterungen, ausführliche Diskussionen zu den im Koran niedergelegten oder nur kurz angedeuteten Geschichten, Vorschriften und religiösen Riten füllen unzählige Bände in vielen Sprachen, und diese Entwicklung dauert weiter an.

Die irrige Vorstellung, dass man den Koran nicht übersetzen oder interpretieren dürfe (ein populäres Märchen, das jedenfalls nicht von Muslimen stammt) ist völlig unbegründet. Genau das Gegenteil ist der Fall: Der Koran darf, soll und muss ausgelegt und interpretiert werden, doch dazu sind umfassende Kenntnisse notwendig, die allerdings jeder Muslim erwerben kann. Es gibt daher im Islam Gelehrte, meist traditionell gebildete Männer (und durchaus auch viele Frauen), die fähig sind, den Koran auszulegen, aber teilweise auch zu glauben scheinen, nur ihnen stünde das Recht zu, dies zu tun. Doch es gibt überall auch Menschen, die ihre Gelehrsamkeit dazu nutzen, neue, zeitgemäße Auslegungen der Offenbarung zu schaffen. [*4]

Der Koran ist – wie bereits gesagt – das, was der Prophet Muhammad hinterlassen hat. Er enthält die ursprüngliche Lehre. Neben dem Koran existiert eine sehr umfangreiche Überlieferung über die Worte und Taten Muhammads, auf die ich noch zurückkommen werde. Der geschichtliche Wert dieser Überlieferungen, die erst sehr spät aufgezeichnet wurden, ist im einzelnen schwer zu bestimmen. Das heißt, wenn man wissen will, was Muhammad wirklich gelehrt hat und was die muslimische Urgemeinde tatsächlich geglaubt hat, dann muss man sich vor allem auf den Koran stützen.

Die frühen Völker, die Gemeinde Muhammads und das Leben nach dem Tod

Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft im Koran

Die Themen des Korans kann man in drei Bereiche einteilen, nämlich Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft:

* Das, was der Koran über die Vergangenheit berichtet, also Berichte über die Weltschöpfung, den Sündenfall, die früheren Völker und ihre Gottesgesandten und Propheten, gehört zur ersten Gruppe. In diesen Rahmen gehört die Lot-Geschichte, die, wie wir gleich sehen werden, die wichtigste Gruppe koranischer Texte bildet, die mit Homosexualität in Verbindung gebracht werden.

* Die Gegenwart behandelt der Koran in der Auseinandersetzung mit seiner Zeit, d.h. zu ihr gehören alle Aussagen, die sich auf die damalige Situation beziehen. Gebote und Verbote gehören in diese Kategorie ebenso wie Erörterungen über die Geschehnisse und Konflikte zur Zeit Muhammads. Ein Teil dieser Texte hat bleibende Gültigkeit, manches aber ist offensichtlich historisch bedingt und bezieht sich nur auf jene Epoche der Geschichte (und manchmal nur auf Muhammad und seine Familie).

* Ein wichtiger Teil des Korans befasst sich mit dem Jenseits – dem Ende der Welt, der Auferstehung der Toten und dem Leben nach dem Tod in Paradies oder Hölle. Diesen Teil können wir als die  Zukunft betrachten, da er zukünftige, jenseitige Dinge betrifft.

In allen drei Bereichen gibt es Abschnitte mit Aussagen, die für die Frage nach der Homosexualität im Koran von Interesse sind.

"Ihr gebt euch in eurer Lust wahrhaftig mit Männern ab, neben den Frauen"

Die Lot-Geschichte im Koran

Ein charakteristisches Kennzeichen des Korans ist, dass er sich oft sehr knapp ausdrückt und oft nur Andeutungen macht. Viele Stellen sind, wie gesagt, ohne Erläuterung und Kommentar schwer verständlich, in Übersetzungen werden daher sinngemäße Ergänzungen in Klammern eingefügt. Die wichtigste Gruppe von Koranstellen, von denen im Allgemeinen gesagt wird, dass in ihnen eine eindeutige Verurteilung und ein Verbot der Homosexualität enthalten sei, ist die Geschichte von Lot (arabisch: Lût) und seinem Volk, die im Koran in mehreren leicht unterschiedlichen und recht knapp gehaltenen Varianten erzählt wird. Die sieben wichtigsten Stellen zur Lot-Geschichte sind Sure 7:80–84; 11:77–83; 15:58–77; 26:160–175; 27:54–58; 29:28–35; 54:33–39 [die Zahl vor dem Doppelpunkt ist jeweils die Nummer der Sure (ßûra), des Korankapitels, die Zahlen dahinter sind die Nummern des Verses (âja) oder der Verse (âjât)].

Die Lot-Geschichte entspricht der biblischen Erzählung von der Vernichtung Sodoms, Gomorras und zweier weiterer Städte im Ersten Buch Mose (Genesis, Kapitel 19:1–29). Folgendes ist die erste Fassung der Lot-Geschichte im Koran:

"Und (wir [= Gott] sandten) den Lot (als unseren Boten). Als er zu seinem Volk sagte: Wollt ihr denn etwas Abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in (eurer) Lust wahrhaftig mit Männern ab, neben den Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das nicht Maß hält. Seine Leute wussten nichts anderes (darauf) zu erwidern, als dass sie sagten: Vertreibt sie (den Lot und seine Angehörigen) aus eurer Stadt! Das sind Menschen, die sich für rein halten! Und wir erretteten ihn und seine Familie (von dem Strafgericht, das über sein Volk hereinbrechen sollte) mit Ausnahme seiner Frau. Sie gehörte zu denen, die zurückblieben. Und wir ließen einen (vernichtenden) Regen auf sie niedergehen. Schau nur, wie das Ende der Sünder war!" (Sure 7:80–84)

In dieser und in einigen anderen Passagen wirft Lot, der Gottesgesandter und Warner ist, den Männern seines Volkes – also den Einwohnern Sodoms – unter anderem vor, sie würden ihre Frauen vernachlässigen und sich Männern begehrlich nähern, ein Vergehen, das keiner in der Welt zuvor begangen habe. Einige der Parallelstellen zu dieser Geschichte in anderen Suren sind ähnlich formuliert, obwohl auch einige Fassungen der Lot-Geschichte überhaupt keine Erwähnung oder Anspielung auf sexuelle Vergehen enthalten.

Für die traditionellen Koranausleger steht fest, dass es sich bei der Sünde des Volkes Lots um Sex zwischen Männern handelt. Sie meinen aufgrund des obigen Textes, die Leute von Sodom seien die ersten gewesen, die sich diese Perversion einfallen ließen. Dazu zitiert man eine Überlieferung, der zu folge Alî, der Cousin und Schwiegersohn Muhammads (später vierter Kalif [chalîfa] der Sunniten und erster Imam der Schî'iten) einige Jahre nach Muhammads Tod, als die Frage auftauchte, wie ein Mann zu bestrafen sei, der sich hatte beschlafen lassen, "wie man eine Frau beschläft", gesagt haben soll: "Dies ist eine Sünde, die (bisher) nur ein einziges Volk getrieben hat, und ihr wisst ja, was Gott mit ihnen gemacht hat!" (an-Nuwairî, Nihâjat al-arab, II, S. 206 [*5]). Doch man hat später selbst Muhammad die Aussage zugeschrieben: "Kein Mann hat je einen Mann bestiegen, bis das Volk des Lot dies tat." (ebd. S. 204.) – Wenn auch diese Überlieferung sicherlich nicht authentisch ist, so zeigt sie doch deutlich, wie die frühen Überlieferer und Gelehrten das "Abscheuliche" verstanden, das darin bestand, dass die Sodomiter sich "in Sinnenlust mit Männern statt mit Frauen abgaben." Sex zwischen Männern wurde daher auch "die Handlung des Volkes Lots", und auf arabisch lûtîja oder liwât (liwâta) genannt, ein Begriff, der ziemlich genau dem lateinischen sodomia (und dem englischen sodomy!) entspricht [*5a]. Liwât ist die arabische (hochsprachliche) Bezeichnung für mann-männlichen Sex, in der Definition der Rechtsgelehrten bedeutet sie aber speziell Analverkehr (mannmännlich, teilweise auch für mannweiblichen Analverkehr verwendet, d.h. auch Eheleute können miteinander liwât treiben).

Die Korankommentatoren erblicken somit in der Lot-Geschichte des Korans den Beleg dafür, dass Homosexualität, genauer gesagt Geschlechtsverkehr zwischen Männern, sündhaft sei und den Zorn Gottes auf sich ziehe. Diese Deutung wurde im Großen und Ganzen so akzeptiert und nicht angezweifelt. (Es geht also um Handlungen, Akte, nicht aber um eine Neigung oder ein grundsätzliches Schwul- oder Lesbischsein!) Für eine moderne Koraninterpretation ergeben sich hier jedoch einige Probleme:

1. – Der Korantext spricht nicht explizit von Sex und schon gar nicht von Homosexualität, Knabenliebe oder gar Analverkehr. Diese Begriffe kommen im Koran nicht vor. Man muss sich vor Augen halten, dass "Homosexualität" ein Begriff aus dem 19. Jahrhundert ist. Weder im Koran noch in der Bibel finden sich daher Begriffe, die man einfach mit "Homosexualität" oder "Homosexuelle" übersetzen kann.

2. – Sex wird in der zitierten Koranpassage höchstens angedeutet. Die arabische Redewendung "zu jemandem im Gelüst kommen" kann, muss aber nicht sexuelle Bedeutung haben, zumal das arabische Wort schahwa, das oben mit "Sinnenlust" übersetzt wurde, zunächst nur "Wunsch, Begehren" bedeutet und in den meisten Koranstellen, in denen es vorkommt, keine spezifisch sexuelle Bedeutung hat.

3. – Es ist weiter zu beachten, dass die Anspielung auf homosexuelles Begehren und Tun Lot als rhetorische Frage oder Vorwurf gegenüber den Männern des Volkes, das er warnen soll, in den Mund gelegt wird. Es ist gar nicht eindeutig gesagt, dass sie das fragliche Vergehen auch tatsächlich begingen. Einige der Lot-Geschichten des Korans enthalten noch nicht einmal diese Anspielung.

4. – Es scheint sich in der Geschichte um verheiratete Männer zu handeln, denn in einer Version (Sure 26:166) werden ihre Ehefrauen ja ausdrücklich erwähnt.

5. – Das Volk Lots tut anscheinend etwas ganz Neues, "was keiner in der Welt je zuvor getan hat" (Sure 7:80; 29:28). Und Homosexualität hat es schon immer gegeben, auch vor Lot und seinem Volk.

Diese Punkte machen es ganz unmöglich, auf dem traditionellen Standpunkt zu beharren, dass hier Homosexualität an sich verdammt werde. Die verschiedenen Fassungen der Lot-Geschichte im Koran haben jedenfalls herzlich wenig mit dem zu tun, was wir heute über Homosexualität wissen und was wir unter Lesbisch- oder Schwulsein verstehen. Weibliche Homosexualität wird in dieser Geschichte weder angesprochen noch auch nur angedeutet. Der gewöhnliche moderne Schwule ist nicht mit einer Frau verheiratet und außerdem weiß er, dass es Homosexualität immer und überall in der Menschheit und unter den Anhängern aller Religionen (Muslimen eingeschlossen) gegeben hat, und zwar in sehr unterschiedlichen Formen. Es gibt heute jede Menge Literatur hierzu, sogar eine eigene Enzyklopädie: Die Encyclopedia of Homosexuality (herausgegeben von Wayne R. Dynes, New York 1990) enthält eine erstaunliche Fülle von Beiträgen zu allen Aspekten der gleichgeschlechtlichen Liebe.

Der heutige Koranleser muss sich also fragen, worin das Vergehen des "Volkes Lots", also der Leute von Sodom, eigentlich bestand? Dabei darf nicht vergessen werden, dass im Koran legendarische und mythische Geschichten (teils mit biblischem Hintergrund wie in diesem Falle) erzählt werden, in einer Mischung aus Reimdichtung und Prosa vorgetragen (Koran – kur'ân – bedeutet ja "Vortrag, Rezitation"), um bestimmte geistige Wahrheiten zu vermitteln – immer geht es in erster Linie um Glauben und Unglauben wie auch um die grundsätzliche Sündhaftigkeit der Völker, die sich den Gottesgesandten und Propheten widersetzten. Die Geschichten über frühere Völker, die auf Grund ihres Unglaubens bestraft wurden, werden auch als Straflegenden bezeichnet, so etwa der Geschichtenzyklus in Sure 7:59–156, zu dem die oben zitierte kurze Lot-Geschichte gehört.

Diese Erzählungen aus der Vergangenheit haben nicht den Zweck, einzelne Sünden zu beschreiben oder zu verurteilen – dies ist eher ein Nebeneffekt. Die Erzählungen im Koran werden im heiligen Buch ja auch ausdrücklich als "Geschichten" bezeichnet und als solche muss man sie verstehen, nicht als "historische" Berichte und – im Falle der Lotgeschichte – keinesfalls als geschichtliche oder moraltheologische Abhandlung über Homosexualität. Die Korantexte, die den Anspruch erheben, Offenbarung Gottes zu sein, wollen gelesen und bedacht werden. Moderne Menschen werden sie anders lesen und andere Aspekte darin erblicken als die Alten es getan haben. Einige neuere Kommentatoren lehren, dass der Koran jeden Menschen direkt anspricht, er fordert ihn an vielen Stellen zum selbständigen Nachdenken auf und will nicht nur durch die Brille der Auslegung der mittelalterlichen oder modernen Gelehrten wahrgenommen werden. Dass letztere ein Auslegungsmonopol beanspruchen, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist koranisch nicht begründbar.

Was war die Sünde Sodoms?

Das Thema der Lot-Geschichte ist nicht Homosexualität und schon gar nicht Liebe, Beziehung und Freundschaft

Es gibt noch einen Aspekt in der Lot-Geschichte, der genauer betrachtet werden sollte. Einige der Lot-Geschichten des Korans legen den Gedanken nahe, dass das eigentliche Vergehen der Einwohner Sodoms die angestrebte Vergewaltigung der Gäste Lots war, die als Gesandte zu ihm gekommen waren (besonders Sure 11:78f; 15:68–71; 54:37). Es wird nirgends ausdrücklich gesagt, dass dies Engel in Gestalt von Männern gewesen seien. Die Koranausleger lasen aus diesen Stellen in Verbindung mit dem biblischen Bericht jedoch heraus, dass es sich um Engel gehandelt habe, die "in Gestalt schöner bartloser Jünglinge" zu Lot gekommen seien. Man beachte allerdings, dass in dem Bericht des Ersten Buches Mose (Genesis 19:4–9) der sexuelle Aspekt nur schwach angedeutet ist. Es geht somit in dieser Erzählung um Übergriffe und Vergewaltigung, um Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Verletzung des Gastrechts (und nicht um Analverkehr!). Und es geht vor allem um Glauben und Verleugnung – îmân und kufr.

Das Thema der Lot-Geschichte ist somit nicht Homosexualität und schon gar nicht Liebe, Beziehung und Freundschaft. Aus der Erzählung kann also nicht auf die Verurteilung homosexuell liebender Männer – und offensichtlich erst recht nicht auf Frauen – geschlossen werden. Die Lot-Geschichte gehört zu den Prophetengeschichten, also zum Bereich Vergangenheit, und dieser Teil des Korans enthält weder Gebote oder Verbote noch genaue und verbindliche Gesetzesvorschriften.

Die Rechtleitung

Gebote und Verbote

Die Teile des Korans, die sich mit aktuellen Fragen der Urgemeinde befassen, gehören zum Bereich Gegenwart. Dazu gehören etliche Gebote und Verbote, darunter einige Bestimmungen über Ehe, Sexualität, Erbschaft, Kinder sowie Unzucht oder Ehebruch. Geschlechtsverkehr ist nach Auffassung des Korans nur in einer legitimen Beziehung erlaubt. Dies kann eine Ehe sein oder auch das Konkubinat, d.h. konkret, die Beziehung, die ein Mann zu seiner Sklavin unterhält. Eine solche Beziehung war rechtmäßig und anerkannt, auch wenn sie offensichtlich außerehelich war, allerdings unterlagen auch solche Verbindungen und eventuell daraus hervorgehende Kinder gesetzlichen Regelungen, die im islamischen Recht, das später entstand, ausgearbeitet wurden. Da aber die Sklaverei eine Einrichtung der Vergangenheit ist und auch in muslimischen Gesellschaften nicht mehr existiert, haben diese Bestimmungen nur noch historisch-dokumentarischen Wert. Die heutige Auffassung, dass Sex nur in der Ehe erlaubt sei, gilt also für den modernen Islam, in der Vergangenheit wäre diese Aussage allerdings nicht zutreffend gewesen.

Im Koran gibt es zwei Stellen, die den legalen Rahmen für Sex abstecken, nämlich die beiden sehr ähnlichen Passagen in Sure 23:1–11 und 70:22–35, in denen die Gläubigen beschrieben werden. Es heißt in beiden Abschnitten: "(…) und diejenigen, die ihre Scham hüten, es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre rechte Hand besitzt, denn darin sind sie nicht zu tadeln. Die aber mehr als das begehren, das sind die Übertreter."

Dies heißt nach traditioneller Deutung, dass muslimische Männer mit ihren Ehefrauen und mit ihren eigenen Sklavinnen ("die ihre rechte Hand besitzt") sexuell verkehren können, alles was darüber hinausgeht, ist jedoch Sünde. Über die Frauen wäre nach dieser Deutung allerdings wenig gesagt. Wenn man "sie" (die Gläubigen) auf Männer und Frauen bezieht, stellt sich die Frage, ob dies auch heißt, dass Frauen mit ihren männlichen Sklaven sexuelle Beziehungen eingehen können. Das islamische Recht, das viel später formuliert wurde, verneint dies ausdrücklich.

Für uns heißt dies, da es keine Sklaven mehr gibt, dass nach der gewöhnlichen Deutung dieser Koranstelle Muslime nur in der Ehe Sex haben dürfen. Alles andere ist nach der obigen Koranstelle Übertretung, also Sünde. Der übliche arabische Begriff für illegitimen Sex, also: Geschlechtsverkehr außerhalb der beiden legalen Möglichkeiten (Ehe oder Konkubinat mit eigenen Sklavinnen) ist sinâ [zinâ], was man als "Unzucht, Hurerei" oder "Ehebruch" übersetzen kann. Der Koran erwähnt diesen Begriff an mehreren Stellen, er enthält aber keine Definition von sinâ – möglicherweise bedeutet sinâ im Koran ursprünglich tatsächlich nur Ehebruch. Die späteren Rechtsgelehrten verstanden darunter Geschlechtsverkehr, genauer heterosexuellen Beischlaf mit Penetration. Fand keine "Einfügung eines Geschlechtsteils in ein anderes" statt, wie die Rechtsgelehrten es formulierten, dann handelte es sich nicht um sinâ, sondern um eine Vorstufe dazu.

Die Strafen, die der Koran und – weit darüber hinausgehend – das spätere islamische Recht für dieses Vergehen festlegten, konnten nur angewandt werden, wenn vier Augenzeugen bezeugten, die Penetration ("wie das Seil im Brunnen" oder "wie der Schminkstift im Schminkdöschen") gesehen zu haben, aber auch eine mehrmalige Selbstanklage galt als Beweis. Der Koran legt in Sure 24:2 hundert Hiebe als Strafmaß für sinâ fest – für Mann und Frau gleich. Eine Unterscheidung zwischen ledigen und verheirateten Personen gibt es im Offenbarungstext nicht. Eine Todesstrafe für sexuelle Delikte ist dem Koran unbekannt – ganz im Gegensatz zum späteren islamischen Recht, das die Todesstrafe durch Steinigung für Ehebruch einführte, also das Recht verschärfte und somit, um es klar zu sagen, die Vorschrift des Korans abänderte, indem es die entsprechende jüdische Strafe – nämlich die der Steinigung – aus der Thora und der Mischnâ, dem nachbiblischen jüdischen Gesetz, übernahm [*6]. – Um es hier noch einmal unmissverständlich zu sagen: Der Koran kennt keine Todesstrafe für sexuelle Delikte! (Die gegenteilige Behauptung der eingangs bereits erwähnten Pamphletistin G. Thadani in Muslime unter dem Regenbogen ist falsch [*6a].)

Die Frage, ob denn auch Analverkehr zwischen männlichen Personen (liwât, lûtîja) als sinâ, Unzucht oder Ehebruch, zu betrachten sei, wurde unterschiedlich beantwortet. Von den späteren Rechtsschulen war es vor allem die schâfi'itische Schule, die dies so verstand. Homosexueller Geschlechtsverkehr musste nach ihrer Meinung genau so betrachtet werden und zog die gleichen Strafen nach sich wie illegitimer heterosexueller Geschlechtsverkehr. Doch dazu weiter unten.

Nun gibt es im Koran eine Stelle, bei der nicht ganz klar ist, wie sie sich zu den oben genannten Versen verhält und ob sie überhaupt sexuelle Vergehen anspricht:

"Wenn welche von euren Frauen eine Schändlichkeit (fâhischa) begehen, so nehmt vier von euch zu Zeugen gegen sie, und wenn sie es bezeugen, so schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod ihnen naht oder Gott ihnen einen Ausweg verschafft. Und diejenigen, die es von euch begehen, straft beide. So sie aber bereuen und sich bessern, so lasst ab von ihnen, denn Gott ist vergebend und barmherzig." (4:15–16)

Diese Koranstelle wurde von den klassischen Auslegern fast immer auf sinâ, also auf illegitimen heterosexuellen Geschlechtsverkehr bezogen. Man war der Meinung, die Stelle enthalte eine Strafregelung gegen Personen, die Unzucht oder Ehebruch begehen. Die Stelle gilt nach den meisten Korankommentaren als frühere Regelung, die durch die schon erwähnte spätere Offenbarung in Sure 24:1–2 "aufgehoben", abgeschafft sei [*7]. Eine Minderheit der älteren Ausleger wollte in den gerade zitierten Versen eine Strafvorschrift sehen, die im ersten Teil ("Wenn welche von euren Frauen eine Schändlichkeit begehen…") Sex zwischen Frauen und im zweiten Teil ("Und diejenigen, die es von euch begehen, straft beide") Sex zwischen Männern betreffe – so die Meinung des Abû-Mußlim al-Ißbahânî, der die Lehre von der Abrogation [naßch], d.h. der Aufhebung früherer Koranverse durch spätere, ablehnte [*8].

Die heutigen Ausleger sind zum Teil der Auffassung, dass es sich hierbei, wie schon die klassischen Kommentatoren schrieben, um eine ältere, später aufgehobene Strafbestimmung über sinâ handele. Viele neuere Kommentatoren meinen jedoch, dass sich die Stelle auf lesbischen und schwulen Sex beziehe, oder aber, dass zumindest mit der Formulierung "diejenigen, die es von euch begehen" Sex zwischen Männern gemeint sei. Diese Auffassungen findet man zum Beispiel bei dem bekannten indischen Koranübersetzer Abdullah Yusuf Ali, dessen englische Koranübersetzung mit Kommentar (erste Auflage 1934) weit verbreitet und immer noch sehr beliebt ist [*9], und im Kommentar eines einflussreichen "Islamisten" vor dem Islamismus: Saijid Kutb (1966 in Ägypten hingerichtet), der in seinem Korankommentar (Fî dhilâl al-Kur'ân) den Vers 4:15 auf sinâ (Unzucht, Ehebruch), Vers 4:16 aber auf männliche Homosexualität bezieht [*10]. Vers 16 wurde übrigens auch von dem Orientalisten und Koranforscher Rudi Paret auf Homosexualität bezogen, wie aus seiner mit deutenden Texteinschüben (in Klammern) versehenen Übersetzung – "Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen ..." [*11] – als auch aus seinem Kommentar hervorgeht: Zu Vers 4:16 gibt Paret in seiner Konkordanz einige der koranischen Lot-Geschichten als Vergleichsstellen an [*11a].

Ganz anders dagegen Maulana Sadr-ud-din im Berliner Koran von 1939 [*12], der die Stelle auf heterosexuelle Unzucht bezieht und dies durch einen Texteinschub, der nicht durch Klammern kenntlich gemacht ist, verdeutlicht: "Und was die beiden Schuldigen, Mann und Frau unter euch betrifft, die die Schandtat begangen haben...", was mit dem arabischen Text (walladhâni ja'tijânihâ minkum) nur noch entfernte Ähnlichkeit hat. Er folgt hierbei also der Mehrheit der klassischen Ausleger. Jedoch wird die andere Meinung, dass also zumindest in Vers 16 Sex zwischen Männern gemeint sei (wie Paret annimmt), zunehmend von neueren Korankommentatoren vertreten.

Diese Koranstelle wäre somit nach der Deutung nur eines Teils der Ausleger eine gegen gleichgeschlechtlichen Sex gerichtete Strafvorschrift. Der Text ist aber, wie so oft im Koran, alles andere als eindeutig oder gar explizit. Der aus Österreich stammende Koranausleger Muhammad Asad deutete den Text ganz anders. Er wollte die "Schändlichkeit" (fâhischa) in allgemeinerem Sinn als "unmoralisches Handeln", also nicht unbedingt als sexuelles Vergehen verstehen [*13]. Die klassischen muslimischen Rechtsgelehrten bezogen sich in ihren Abhandlungen über die Verdammung und Bestrafung von Männern, die liwât treiben ("das, was das Volk Lots getan hat"), fast ausschließlich auf die Lot-Geschichte und die weiter unten zu behandelnden Überlieferungen (Hadîthe), mit wenigen modernen Ausnahmen jedoch nicht auf Sure 4:16. Man sieht, dass in der traditionellen und modernen Koranauslegung oft viele unterschiedliche Meinungen nebeneinander bestehen. Wenn also einige Autoren vehement die Auffassung vertreten, in der eben behandelten Koranpassage werde Homosexualität "eindeutig" verurteilt, so kann man nur sagen, dass sie damit ihre Unwissenheit zur Schau stellen. Über diese beiden Koranverse lässt sich also nur sagen, dass ein Teil der Ausleger sie auf homosexuelle Akte bezieht, mehr nicht.

Was Männer angeblich wollen...

Die Effeminierten in der Welt der ersten Muslime

Eine weitere Passage (Sure 24:31), die zu dem Bereich des Korans gehört, der sich mit der Gegenwart befasst, zählt alle Personen auf, vor denen Frauen ihre Reize nicht zu verbergen brauchen, was immer mit diesen (wörtlich: "ihrem Schmuck") auch gemeint sei. Es handelt sich dabei hauptsächlich um männliche Verwandte, aber auch um "solche von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und die Kinder, die von der Blöße der Frauen nichts wissen." Die Ausleger verstehen unter diesen Dienern ohne Geschlechtstrieb Männer, die kein Verlangen nach Frauen (mehr) haben: Schwachsinnige, rechtschaffene Greise und teilweise auch die Muchannathûn [*13a]. Dies sind "verweichlichte, verweiblichte" Männer, die in der damaligen Gesellschaft vorhanden waren und eine Art drittes Geschlecht zwischen Männern und Frauen bildeten. Diese arabischen "Weibmänner" werden im Koran nirgends direkt erwähnt, lediglich an dieser Stelle vielleicht mit angedeutet. Obwohl man später in einer ganzen Reihe von Überlieferungssprüchen (Hadîthen) schlimme Flüche gegen die Muchannathûn ausstieß, geht aus einem in mehreren Varianten überlieferten Hadîth in der angesehenen Sammlung Ssahîh al-Buchârî hervor, dass es in der Umgebung Muhammads einen Muchannath gab, der offensichtlich geduldet wurde und Tadel lediglich wegen einer unanständigen Aussage erfuhr, nicht jedoch wegen seines Muchannath-Seins.

"Umm-Ssalama berichtete, dass der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – bei ihr war, während auch ein Muchannath im Haus war. Da sagte dieser zu Abdallâh, dem Bruder von Umm-Ssalama: O Abdallâh, wenn Gott euch morgen (die Stadt) at-Tâ'if eröffnet, so zeige ich dir die Tochter von Ghailân, denn sie hat vorne vier Fettfalten und hinten acht! Da sagte der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Heil: Diese sollen keinesfalls bei euch eintreten!" [*14]

Verschiedene Varianten dieses Berichtes legen nahe, dass es sich hier um eine tatsächliche Begebenheit handelt, dass also in diesem Hadîth ein wirklicher Vorfall aus der Zeit Muhammads berichtet wird. Unter anderem spricht hierfür, dass an einer einzigen Stelle der Name des Muchannath als Hît angegeben wird, obwohl auch andere Namensformen überliefert werden. Der bekannte Korankommentator aß-Ssujûtî definierte den Begriff Muchannath im Zusammenhang mit der obigen Begebenheit als "derjenige, welcher kein Verlangen nach Frauen hat", also eine Anlehnung an den Koranvers 24:31 mit den "männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben." Es scheint also so zu sein, dass die Beschreibung der Tochter des Ghailân (auch wenn die Bedeutung der "Fettfalten" nicht ganz klar ist) als anstößig empfunden wurde: Der Muchannath verstand also doch etwas von weiblichen Reizen und sollte daher nicht mehr bei Umm-Ssalama, einer Ehefrau Muhammads, verkehren. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Vorhandensein von Menschen, die eine Art drittes Geschlecht darstellten, akzeptiert wurde, wenn sie sich ansonsten anständig verhielten. Die arabischen Weibmänner gibt es auch heute noch. Bekannt geworden sind sie durch die Studien von Unni Wikan, die sich in Oman (Süd-Arabien) der Erforschung dieses Phänomens widmen konnte. Die omanische Bezeichnung für einen Mann, der in dieser Rolle lebt, ist Chanîth, was mit Muchannath sprachlich zusammenhängt.

Nicht ganz "wie die Engel im Himmel"

Huris und Schenkenknaben in den Gärten der Wonne

Die ausführlichen Erwähnungen und Beschreibungen jenseitiger Geschehnisse haben wir eingangs als den Teil des Korans bezeichnet, der sich mit der Zukunft befasst. Interessanterweise gibt es in den Paradiesesschilderungen des Korans einige Stellen, die homoerotisch gefärbt sind. Jünglinge und Knaben galten im Vorderen Orient – vor allem im hellenistisch beeinflussten Bereich – als sehr begehrenswert und wurden besonders in der späteren Dichtung zu Sinnbildern für Schönheit, und an Liebesgeschichten mit Jünglingen und erotischen Anspielungen mangelte es nicht. Schließlich kommt das arabische Wort für Jüngling (ghulâm) von einer Wortwurzel (ghalima) mit der Bedeutung "von fleischlicher Begierde übermannt werden, von Sinnenlust ergriffen sein". In den koranischen Paradiesesbeschreibungen gibt es zum einen die "großäugigen Jungfrauen" (hûr 'în), volkstümlich Hûrîs genannt, deren Geschlecht an einigen Stellen des Koran übrigens ambivalent ist, d.h. das arabische Wort hûr mit der Bedeutung "weiß, schwarz, von intensivem Kontrast des Schwarzen und Weißen im Auge" kann in Sure 52:20 und 56:22 sowohl männliche als auch weibliche Wesen mit diesen Eigenschaften bezeichnen, während an anderen Stellen der Zusammenhang eindeutig auf weibliche Wesen hindeutet. – (Arabisch hûr ist eine männliche und weibliche Pluralform eines Farbadjektivs, das im Singular männlich ahwar, weiblich haurâ' lautet. Das Wort hat mit dem deutschen Wort "Hure" nichts zu tun, was jedoch gelegentlich von Autoren, die nichts vom Arabischen wissen, behauptet wird. [*15])

Es gibt im Koran aber auch drei Passagen, die Jünglinge erwähnen, welche den Paradiesesbewohnern gehören und ihnen Wein ausschenken: "Burschen, die sie (die Paradiesesbewohner) bedienen, (so vollkommen an Gestalt) als ob sie wohlverwahrte Perlen wären, machen unter ihnen die Runde", heißt es in Sure 52:24 und Sure 56:15–18 beschreibt das üppige Leben der Gläubigen im Jenseits so: "Auf golddurchwirkten Ruhebetten liegen sie behaglich einander gegenüber, während ewig junge Knaben die Runde unter ihnen machen mit Humpen und Kannen (voll Wein) und einem Becher (voll) von Quellwasser." Und schließlich Sure 76:19: "Ewig junge Knaben machen unter ihnen die Runde; wenn du sie siehst, meinst du, sie seien ausgestreute Perlen (so zahlreich und vollkommen an Gestalt sind sie)."

Diese kurzen Beschreibungen der Paradiesesfreuden mit Schenkenknaben nehmen bereits die Figur des Schenken (ßâkî) [saqi] vorweg, der in der späteren islamischen Dichtung (z.B. bei Schamßuddîn Hâfis) der Inbegriff des Geliebten, ja sogar Symbol für Gott ist. Sexuelle Freuden im Jenseits, wenn – im Bezug auf die Hûrîs – im Koran auch nur angedeutet und erst in späteren Überlieferungen deutlicher ausgemalt, waren eine Vorstellung, die das christliche Abendland am Islam besonders abstoßend fand, vielleicht weil man heimlich doch ein sinnliches Paradies begehrte, statt nur "wie die Engel im Himmel" (Matthäus-Evangelium 22:30) zu schweben. Neuerdings hat ein nichtmuslimischer Arabist sogar die These aufgestellt, dass in den koranischen Paradiesesbeschreibungen gar nicht von Jungfrauen und Jünglingen die Rede sei – die entsprechenden Wörter seien vielmehr als Wein und Weintrauben zu deuten – aus den "ewig jungen Knaben" (wildân muchalladûn) werden "eisgekühlte (mudschalladûn!) Rebenkinder" (= Weintrauben). Es scheint sich um einen Versuch zu handeln, dem Islam eine christliche Deutung überzustülpen. [*16]

Die traditionelle muslimische Vorstellung vom Paradies ist jedenfalls sinnlich und zugleich unendlich (und Sex hat nicht mehr den Zweck der Fortpflanzung), doch wussten die großen Mystiker, dass nicht das üppige ewige Leben, sondern die Schau Gottes oder sogar das Einswerden mit ihm das höchste Ziel ist – und da konnten die Paradiesesbeschreibungen nur noch Sinnbilder sein oder vielleicht eher Schleier, hinter denen Gott, der Geliebte, sich verbirgt, wie der allergrößte unter den mystischen Dichtern des Islam, Dschalâluddîn Rûmî (in der Türkei kurz Mevlâna "unser Meister" genannt) gesungen hat [*17]:

Im Garten sind tausend Entzückende fein
Und Rosen und Veilchen mit Düften so rein
Und rinnendes, plätscherndes Wasser im Fluss –
Dies alles ist Vorwand: Er ist es allein!

Der Koran stellt, wie wir gesehen haben, kein wirkliches Problem dar. Homosexualität wird allenfalls in Andeutungen thematisiert, am ehesten noch in einigen der koranischen Lot-Geschichten. Die eingangs bereits erwähnte Behauptung in einer Berliner Senatsbroschüre [*1], "mehr als 35 Verse" in sieben Suren des Korans bezögen sich "explizit" auf Homosexualität, hat sich als falsch erwiesen. Tatsächlich bezieht sich keine einzige Koranstelle "explizit" auf Homosexualität, sondern, wenn überhaupt, dann kann man sagen, dass einige Koranverse homosexuelles Verhalten (in welcher Form auch immer) implizieren, mehr nicht.

Das heilige Buch als Rezitations- und Meditationstext bildet das eigentliche Fundament des Islam, die wirkliche Lehre Muhammads, und damit kann, so meine ich, auch ein schwuler Muslim leben. Das wirklich Wichtige und ewig Gültige im Koran sind allerdings die religiösen Aussagen, nicht unbedingt auch jede einzelne historisch bedingte Vorschrift. Wie wir gesehen haben, gehen die koranischen Aussagen zu erlaubter und unerlaubter Sexualität davon aus, dass es Sklaven gibt. Die entsprechenden Passagen müssen also vor ihrem geschichtlichen Hintergrund verstanden werden und können nicht ohne weiteres in fundamentalistischer Manier übernommen und willkürlich ausgedeutet werden.

Der Gesandte Gottes hat gesagt ...

Die islamische Überlieferung: Homosexualität im Hadîth

Wir haben uns bislang mit dem Koran befasst, der als Offenbarung Gottes an Muhammad gilt, also göttliches Wort ist. Dazu haben wir bereits einen Hadîth kennen gelernt, nämlich den Bericht über die Episode mit dem Muchannath namens Hît im Haus der Umm-Ssalama. – Hadîthe (wörtlich: "Aussprüche, Mitteilungen" [*18]) sind Überlieferungen über Worte und Taten des Propheten Muhammad. Diese wurden in den Jahrhunderten nach seinem Tod und somit erst nach dem Koran gesammelt und in sehr umfangreichen Werken zusammengestellt. Die meisten Hadîthe gehen allerdings (trotz der dem eigentlichen Bericht vorangestellten Überliefererkette, die den Anschein eines durchgehenden Überlieferungsweges bis zum Propheten erweckt) nicht wirklich auf Muhammad selber zurück. Wer den Koran und die wichtigsten Aspekte der Prophetenbiographie kennt, wird bei einer ausführlichen Lektüre der Hadîth-Sammlungen feststellen, dass dort eine große Menge widersprüchlichen und unhistorischen Materials aus späterer Zeit versammelt und als "Prophetenwort" ausgegeben ist.

Eine Anzahl solcher nachkoranischer Überlieferungen legt dem Propheten Muhammad Worte in den Mund, denen zufolge er jene verdammt "die das tun, was das Volk Lots getan hat", ja sogar zur Tötung und Steinigung der lûtîs (also der "Sodomiter") auffordert. Auffälligerweise fehlen diese Aussprüche in den beiden bedeutendsten Hadîth-Werken, Ssahîh al-Buchârî und Ssahîh Mußlim (beide aus dem 9. Jahrhundert), und große Gelehrte des Islam haben diese Überlieferungen als unsicher oder gar unecht verworfen. Das älteste Rechtswerk des Islams, al-Muwatta' von Mâlik ibn-Anaß (starb 795 n.Chr.), kennt bereits die Tradition, der zu folge jemand, "der die Tat des Volkes Lots begeht", zu steinigen ist, allerdings noch nicht in einen Prophetenspruch gekleidet – vielmehr ist es hier noch ein Ausspruch des berühmten Überlieferers und Gelehrten Ibn-Schihâb as-Suhrî [*19]. Hier ist besonders der berühmte Theologe, Philosoph, Rechtsgelehrte und Dichter Ibn-Hasm al-Andalußî aus dem 11. Jahrhundert zu nennen, der in seinem umfangreichen und auch heute noch studierten juristischen Werk al-Muhallâ die von der Mehrheit der alten Rechtsgelehrten angeführten Hadîth-Begründungen für Todesstrafen bei Sex (lûtîja, liwât) zwischen Männern allesamt widerlegt und somit ihre Gültigkeit als Rechtsbeweis verwirft. [*20]

Ibn-Hasm ist übrigens der Verfasser des bekanntesten arabischen Liebesbuches, "Das Halsband der Taube" [*21], in dem auch Liebe zwischen Männern thematisiert wird, die nach dem Verfasser allerdings keusch zu bleiben hat. Liebe an und für sich war nie ein Problem, denn, so Ibn-Hasm, die Herzen liegen in Gottes Hand und es liegt nicht in der Macht des Menschen zu wählen, in wen er sich verliebt.

Legendenbildung und Moral

Ziemlich heftige Verfluchungen

Die Hadîth-Sammlungen, allerdings nur zweitrangige, enthalten eine Anzahl von Hadîthen, die dem Propheten Muhammad Aussprüche über mann-männlichen Sex, Knabenliebe, ja sogar über lesbische Liebe in den Mund legen. "Gott verflucht den, der das tut, was das Volk Lots getan hat!" und ähnliche Sprüche finden sich ebenso wie ganze Auflistungen von verdammenswerten Sünden. In einer sehr umfangreichen Hadîth-Sammlung aus dem 9. Jahrhundert, dem Mußnad von Ahmad ibn-Hanbal, der etwa 27.000 Hadîthe enthält, wird behauptet, dass der Prophet gesagt habe: "Verflucht sei, wer seinen Vater schmäht! Verflucht sei, wer seine Mutter schmäht! Verflucht sei, wer einem anderen Gott als Gott Schlachtopfer darbringt! Verflucht sei, wer die Grenzen des Landes verändert! Verflucht sei, wer einen Blinden vom Wege abirren lässt! Verflucht sei, wer ein Tier beschläft! Verflucht sei, wer das tut, was das Volk Lots getan hat." Den letzten Satz soll der Prophet sogar dreimal ausgerufen haben: "Der Gesandte Gottes sagte es dreimal bezüglich der "lûtîja", d.h. bezüglich des liwât, oder: der "Sodomiter" [*22].

Diese Überlieferung ist, und darauf kommt es hier an, mit einer Masse von anderem Material erst in der Zeit nach Muhammad in den Islam eingeflossen und dem Propheten in den Mund gelegt worden. Dies lässt sich an dem eben zitierten Text besonders gut zeigen, weil die wörtlichen Übereinstimmungen mit einem Text aus der Thora allzu deutlich sind. Man vergleiche den Hadîth mit den zwölf Fluchworten im Fünften Buch Mose (Deuteronomium) 27:11–26, in dem aber Homosexualität nicht vorkommt:

"Und Mose gebot dem Volk an diesem Tage und sprach: (…). Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern Israels mit lauter Stimme sagen: Verflucht sei, wer einen Götzen oder ein gegossenes Bild macht, einen Greuel für den Herrn, ein Werk von den Händen der Werkmeister, und es heimlich aufstellt! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen. Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter schmäht! Und alles Volk soll sagen: Amen. Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenzstein verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen. Verflucht sei, wer einen Blinden irreführt auf dem Wege! Und alles Volk soll sagen: Amen. (…) Verflucht sei, wer bei irgendeinem Tier liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen."

Dies erklärt die Eindeutigkeit der Verurteilungen der oben und im Folgenden zitierten Hadîthe, die so offensichtlich im Gegensatz zu der keineswegs so eindeutigen Haltung des Korans steht, die wir kennen gelernt haben. Die Erklärung hierfür liegt, wie schon angedeutet, darin, dass sehr viele Vorstellungen, die in den ersten beiden Jahrhunderten nach Muhammads Tod in den Islam einflossen, in Prophetenworte gekleidet wurden und so Heimatrecht im Islam fanden. In wenigen Fällen sind direkte Entlehnungen aus jüdischen und christlichen Quellen so eindeutig nachweisbar wie im obigen Beispiel.

Eine andere Überlieferung, die ebenfalls ganz offensichtlich einen späteren Zustand oder eine spätere Auffassung in die Zeit Muhammads zurückprojiziert, lässt den Propheten sagen: "Das, was ich für meine Gemeinde nach mir am meisten fürchte, ist das, was das Volk Lots getan hat. So soll sich meine Gemeinde auf die (göttliche) Strafe gefasst machen, wenn es die Männer mit den Männern und die Frauen mit den Frauen (treiben)." Und weiter: "Kein Mann hat je einen Mann bestiegen bis das Volk des Lot kam. Wenn nun ein Mann einen Mann besteigt, erzittert der Thron des Allerbarmers – er ist mächtig und erhaben! –, dann steigen die Engel, weil sie es gewaltig finden, was die beiden da tun, (zum Thron Gottes) empor und sagen: O Herr, willst du nicht der Erde befehlen, dass sie die beiden verschlingt, und dem Himmel, dass er Steine auf sie regnet? – Da sagt Gott – er ist erhaben! –: Ich bin wohlüberlegt, mir entgeht nichts." (an-Nuwairî [*5], Band II, S. 204). Der Steinregen spielt übrigens auf die Zerstörung Sodoms an.

Männer mit Männern, Frauen mit Frauen

In "Prophetenworte" gekleidete Rechtssprüche

Hadîthe waren besonders für das islamische Recht wichtig, das für jede Rechtsmeinung einen Beleg brauchte. Der Koran enthält nur wenige rechtliche Bestimmungen und so waren es die Überlieferungen, die die Meinungen der Juristen zu untermauern hatten. Dass diese Entwicklung dazu führte, dass alle möglichen Rechtssätze schließlich als Worte Muhammads ausgegeben wurden, versteht sich von selbst. Ein besonders deutliches Beispiel ist folgender Spruch: "Die Tribadie (ßihâk) der Frauen ist Unzucht (sinâ) zwischen ihnen." [*23] – Es handelt sich hierbei um eine in ein Muhammadwort gekleidete Rechtsmeinung, die sich allerdings nicht durchsetzen konnte; der Spruch wurde nicht in die maßgeblichen Sammlungen des Hadîth aufgenommen. Ssihâk "Reiberei, Tribadie" ist die arabische Bezeichnung für Sex zwischen Frauen, wurde aber dann doch nicht als sinâ (illegitimer Geschlechtsverkehr) betrachtet, da die Definition von sinâ, wie wir oben gesehen haben, (heterosexuelle) Penetration beinhaltet.

Die Auffassung, dass Sex zwischen Männern sogar viel schlimmer sei als sinâ, war offensichtlich die Meinung vieler Juristen in alter Zeit, so dass diese ihre Auffassung schließlich in der Form solcher Hadîthe überlieferten: Der Gesandte Gottes sagte über diejenigen, die das tun, was das Volk Lots getan hat: "Der es tut (oder: der Aktive) wird getötet und ebenso der, mit dem es getan wird (oder: der Passive)." Andere Varianten lauten: "Tötet den, der es tut, und den, mit dem es getan wird." – "Wenn einer das tut, was das Volk Lots getan hat, so tötet ihn!" – "Wenn ihr welche findet, die das tun, was das Volk Lots getan hat, so steinigt den Oberen und den Unteren!" (Dieser Hadîth mit seinen verschiedenen Varianten wird in zahlreichen Quellen überliefert [*24].)

Es gibt jedoch auch eine Überlieferung, die wohl etwas mehr Glaubwürdigkeit beanspruchen kann als die aufgeführten "Prophetenworte" und die geradezu klar beweist, dass in der ersten Zeit nach Muhammads Tod solche Aussprüche aus seinem Mund nicht bekannt waren. In einer Vielzahl von Rechts- und Überlieferungswerken findet sich ein Bericht, nach dem der Heerführer Châlid ibn-al-Walîd an den ersten Kalifen Abû-Bakr (632–634 n. Chr.) geschrieben habe, dass er in einer Gegend einen Mann gefunden habe, der sich beschlafen ließ, wie man eine Frau beschläft, d.h. wahrscheinlich, er betrieb Prostitution. Da versammelte Abû-Bakr die Gefährten des Gesandten Gottes und Alî ibn-Abî-Tâlib war unter ihnen, und dieser sagte: "Dies ist eine Sünde, die kein Volk je beging, außer ein einziges Volk (d.h. Lots Volk), und mit denen hat Gott getan, was ihr wisst. Ich meine daher, dass er im Feuer verbrannt werden soll." Da wurden sich die Gefährten des Gesandten Gottes darüber einig, dass man ihn im Feuer verbrennen sollte, und so gab Abû-Bakr den Befehl, ihn zu verbrennen. (Dieser Bericht wird mit Varianten in zahlreichen Werken überliefert und zitiert [*25].) – Châlid und Abû-Bakr wussten also nicht auf Anhieb, was mit dem Mann zu tun sei, es schien sich um ein ganz neues Problem zu handeln – aber auch der Rat der Prophetengefährten förderte keine Erinnerung an einen relevanten Spruch Muhammads zutage. Der Grund ist einfach: Muhammad hat die oben zitierten Aussprüche nie getan. Wenn ein einziger der oben aufgeführten Aussprüche Muhammads authentisch wäre, hätten die Prophetengefährten danach gehandelt. Schon die Ratlosigkeit Abû-Bakrs zeigt jedoch, dass in den ersten Jahren nach Muhammads Tod kein derartiger Spruch bekannt war.

Ebenso wie die Rechtsgelehrten machten es auch die frommen Prediger und Moralisten. Sie erfanden eine Menge Hadîthe im folgenden Stil: "Wer eine Frau von hinten beschläft, oder einen Knaben oder einen Mann, der wird bei der Versammlung (der Menschen) am Tage der Auferstehung übler stinken als ein Kadaver und die Menschen werden so sehr Anstoß an ihm nehmen, dass Gott ihn schließlich ins Höllenfeuer wirft und seine Werke zunichte macht, und es wird weder Freikauf noch Lösegeld von ihm angenommen und er wird in eine Kiste aus Feuer gesteckt, die mit feurigen Eisennägeln beschlagen wird, so dass diese Nägel in sein Gesicht und in seinen Leib dringen." (an-Nuwairî [*5], S. 208) – "Wenn sich zwei lûtîs auch mit dem Wasser des gesamten Ozeans waschen würden, so würde ihnen das nicht genügen, außer wenn sie bereuen." (ebd.) Das ganze Meer könnte ihre Schuld nicht abwaschen. – Muhammad wird auch dieser Spruch zugeschrieben: "Wenn einer von meiner Gemeinde, der das tut, was Lots Volk getan hat, stirbt, dann lässt Gott ihn zu ihnen gelangen, so dass er mit ihnen versammelt wird." (ebd., S. 209.) D.h. er wird am Jüngsten Tag den Leuten Sodoms zugerechnet.

Einige Überlieferungen spiegeln sehr deutlich eine Zeit wieder, in der die Knabenliebe zu einem verbreiteten Phänomen im islamischen Reich geworden war, so die folgende: Von Anaß ibn-Mâlik: "Ich hörte den Gesandten Gottes sagen: Wer einen Knaben im Gelüst küsst, den wird Gott tausend Jahre im Feuer strafen, und wer einen Knaben beschläft, der wird niemals den Duft des Paradieses riechen, obwohl man doch seinen Duft noch in einer Entfernung von fünfhundert Jahren spüren kann – außer wenn er bereut." (an-Nuwairî [*5], S. 206).

Die neue Gefahr in der geschlechtergetrennten Gesellschaft

Knaben

Die sozusagen gesellschaftlich akzeptable Knabenliebe war im islamischen Reich eine neuartige Erscheinung. Sie war den Griechen und Persern, nicht aber den vorislamischen Arabern bekannt und führte in Verbindung mit der zunehmenden Verdrängung der Frauen aus dem öffentlichen Leben dazu, dass die erotische Zuneigung zu Knaben und Jünglingen als normal galt, für die Frommen jedoch ein großes Problem darstellte: Man war, da Jünglinge ja nicht verschleiert und weggesperrt werden konnten, ständig homoerotischen Versuchungen ausgesetzt.

Wie schlimm dies für manche Fromme war, geht aus den folgenden Überlieferungen hervor. "Ich fürchte mich vor einem bartlosen Jüngling als Koranrezitator mehr als vor siebzig Jungfrauen" sagt einer der frühen Frommen, und der berühmte Rechtslehrer Ssufjân ath-Thaurî ließ nicht zu, dass ein Bartloser sich zu ihm setzte, und er soll auch gesagt haben: "Mit einem Mädchen geht ein Teufel einher, mit einem Jüngling aber zwei." (an-Nuwairî [*5], S. 206). Als er in einem Schwitzbad war und ein Knabe mit schönem Gesicht eintrat, schrie er: "Nehmt ihn fort von hier, treibt ihn hinaus, denn ich sehe bei jeder Frau einen Satan, bei jedem Knaben aber ein Dutzend Satane!" (adh-Dhahabî [*25], S. 58).

Ein großer Teil des Hadîth-Materials, das hier zitiert wurde, hat eindeutig verdammenden Charakter – die Authentizität der allermeisten angeführten Überlieferungen (d.h. ihr Bezug zum historischen Muhammad) ist, wie an prägnanten Beispielen gezeigt wurde, als sehr zweifelhaft anzusehen. Die einzige Stelle, die sich im Ssahîh al-Buchârî, der angesehensten aller Hadîth-Sammlungen, explizit auf Homosexualität bezieht, ist eine Bemerkung (kein Muhammadwort!), die in etwas schwieriger Sprache besagt, dass jemand, der einen Jungen beschläft, keinesfalls dessen Mutter heiraten darf, da diese quasi seine Schwiegermutter wäre. [*26]

Während die oben berichtete Geschichte des Muchannath Hit, wie schon gesagt, historisch sein dürfte, sind einige andere extrem Muchannath-feindliche Hadîthe wahrscheinlich ein Reflex aus späterer Zeit, als das Transvestitentum in Medina überhand nahm. Einige Hadîthe verfluchen die Weibmänner: "Der Gesandte Gottes verfluchte die Männer, die sich den Frauen ähnlich machen, und die Frauen, die sich den Männern ähnlich machen." Variante: "Der Prophet verfluchte die Muchannathûn unter den Männern und die sich Vermännlichenden unter den Frauen und sagte: Vertreibt sie aus euren Häusern!" [*27]

Hadîthe sind also mit aller nötigen Kritik zu lesen. Sie sind nicht automatisch, wie einfache Muslime glauben, authentische Worte Muhammads. Das heißt aber auch nicht, dass diese Überlieferung insgesamt zu verwerfen sei. Die Hadîth-Literatur schreibt dem Propheten ja auch eine große Anzahl wunderschöner und erhebender Sprüche zu. Man muss sich jedoch immer darüber im Klaren sein, dass nur ein kleiner Teil der unzähligen Überlieferungen wirklich auf Muhammad zurückgehen kann. Es gilt also das auszuwählen, was einen persönlich inspiriert, erhebt, weiterbringt. Den anderen Teil, also etwa die oben zitierten "anti-sodomitischen" Hadîthe oder die Flüche gegen Transvestiten, lasse man getrost beiseite.

Die Scharî'a ist nicht das Gesetz des Korans

Die Entwicklung von Recht und Gesellschaft im klassischen Islam

Das islamische Recht, die Scharî'a, basiert – im Gegensatz zu der landläufigen Gleichsetzung Scharî'a = koranisches Recht – nur zu einem sehr geringen Teil auf den rechtlichen Vorschriften des Korans. Oft widerspricht es dem Koran sogar, etwa darin, dass es für Ehebruch im Gegensatz zu der koranischen Bestimmung in Sure 24:2 die Steinigung als Strafe festlegt. Viele Bestimmungen der Scharî'a werden von Hadîthen abgeleitet wie denen, die wir soeben kennen lernten. Weitere wichtige Quellen sind Analogieschlüsse, der Konsensus der Gelehrten zu bestimmten Fragen, das Gewohnheitsrecht usw. Das heißt, dass sehr viele Quellen und Faktoren zu einem umfangreichen Rechtssystem beigetragen haben, welches zwar als "die Scharî'a" bezeichnet wird, aber 1. keineswegs einheitlich ist und 2. von wenigen Vorschriften abgesehen nicht koranisch ist.

Es gab und gibt zahlreiche Einzelgelehrte, Rechtsschulen und viele kürzere oder umfangreichere Rechtsbücher, in denen die Scharî'a enthalten ist. Aber DAS Buch "Scharî'a" gibt es nicht. Das islamische Recht ist keineswegs göttliches Recht, wie viele Muslime glauben, sondern ein rein menschliches Produkt, das wie gesagt zu einem sehr kleinen Teil auf der Offenbarung beruht, d.h. auf dem Koran und den wenigen Hadîthen, die möglicherweise authentische Aussagen Muhammads enthalten.

Allumfassende Lebensordnung?

Was sagt das islamische Recht zur Homosexualität?

Die Scharî'a beschäftigt sich nur mit Handlungen, also mit Dingen, die man tun darf, nicht tun darf, oder die freigestellt sind. Konkret heißt das, dass Homosexualität im Recht eigentlich nur in der Form von strafrechtlichen Diskussionen über Sex zwischen Männern und zwischen Frauen aufgegriffen wird. Da es nun von Anfang an sehr unterschiedliche Meinungen zu der Frage gab, wie Männer zu bestrafen seien, die "das tun, was das Volk Lots getan hat", unterscheiden sich auch die klassischen Lehrmeinungen in den islamischen Rechtsschulen teilweise sehr stark voneinander. Alle stimmen aber darüber ein, dass Sex zwischen Männern – und man meint damit, wie wir gesehen haben, liwât, also Analverkehr – eine Sünde und ein Vergehen sei, das bestraft werden muss, wenn die Beweise erbracht sind, d.h. vier Augenzeugen die Tat bezeugen können oder im Falle einer Selbstanklage. Die strengere Auffassung war die, dass nur die Todesstrafe angemessen sei. Die klassischen Rechtsbücher zählen eine ganze Reihe von Möglichkeiten auf, wie "Sodomiter" zu bestrafen seien: durch Steinigung, Herabstürzen von einem Berg oder gar durch Verbrennen bei lebendigem Leibe.

Während einige Rechtsschulen, so besonders die Mâlikiten und die Hanbaliten, sich auf die oben zitierten Hadîthe stützen und für das besagte Vergehen die Todesstrafe vorschreiben, idealerweise durch Steinigung, meinen die Schâfi'iten, dass liwât wie sinâ zu behandeln sei, mit anderen Worten: bei Unzucht und Ehebruch mache es keinen Unterschied, ob jemand heterosexuell oder homosexuell sündige. Ein lediger Sünder muss dieser Ansicht zufolge mit hundert Hieben bestraft werden, einer, der verheiratet ist oder war, wird zu Tode gesteinigt. Die vierte der großen sunnitischen Rechtschulen, die der Hanafiten, vertritt die Auffassung, dass mann-männlicher Sex (liwât) ein Vergehen darstellt, das weniger schwerwiegend ist als sinâ. Daher sei die angemessene Strafe "lediglich" die Züchtigung mit Peitschenhieben. Sollte jemand aber mehrfach rückfällig werden, so kann er bei der vierten Verurteilung mit dem Tode bestraft werden. Die gelegentlich zu lesende Angabe, die hanafitische Rechtsschule kenne keine Körperstrafen für homosexuelle Vergehen, ist also offensichtlich ganz falsch.

Die Rechtsauffassung der wichtigsten schiitischen Richtung, Zwölfer-Schî'a oder Imamîja genannt, wird in der "Praktischen Abhandlung", einem Rechtshandbuch des iranischen Âjatollâh Montaserî ausführlich dargestellt. Auch dort gilt die Todesstrafe als die vorzuziehende Meinung, und diese kann auf fünf Arten vollzogen werden. Der Verurteilte kann mit dem Schwert getötet oder gesteinigt werden; er kann auch von einem hohen Gebäude gestürzt oder unter Trümmern lebendig begraben werden. Schließlich hält Montaserî auch die Strafe für möglich, die in der christlichen Zeit Jahrhunderte lang als die angemessene galt: "oder man verbrennt ihn lebendig im Feuer" [*28]. Diese Strafen sollten vielleicht die Vernichtung Sodoms nachahmen, der Feuertod wurde jedoch sicherlich aus dem christlich-römischen Recht ins islamische Recht übernommen (obwohl es auch im jüdischen Recht die Strafe der Verbrennung gibt). Dass diese Strafen grausam sind, ist den muslimischen Rechtsgelehrten bewusst. Der als "gemäßigt" geltende Gelehrte Jûßuf al-Karadâwî schreibt in seinem Buch über Erlaubtes und Verbotenes im Islam:

"Die Rechtsgelehrten des Islams sind unterschiedlicher Meinung inbezug auf die Bestrafung dessen, der diese Schändlichkeit (fâhischa) begeht: Wird er mit der Hadd-Strafe für den sânî (Unzüchtigen, Ehebrecher) bestraft? Werden sowohl der Aktive als auch der Passive getötet? Und auf welche Weise werden sie hingerichtet? Durch das Schwert? Oder durch Feuer? Oder indem sie von einer Mauer herabgestürzt werden? Zwar scheinen solche Strafen grausam, doch wurden sie empfohlen, um die Reinheit der islamischen Gesellschaft zu erhalten und sie von abartigen Elementen rein zu halten."

Dies ist die wirkliche Aussage al-Karadâwîs (in al-Halâl wa-l-harâm fî-l-ißlâm). Die im Umlauf befindliche englische Übersetzung ist ebenso wie die deutsche Übertragung verstümmelt – man hat dort den schlimmsten Satz des Orignaltextes – "Und auf welche Weise werden sie hingerichtet? Durch das Schwert? Oder durch Feuer? Oder indem sie von einer Mauer herabgestürzt werden?" – absichtlich ausgelassen. [*29] Man ist zwar fundamentalistisch, aber so grausam möchte man dann doch wieder nicht sein.

Das gleichzeitig mit dem Hadîth entstandene islamische Recht in der traditionellen, orthodoxen Form ist in seiner Härte äußerst abschreckend und basiert, was die angeführten Rechtsmeinungen über die Bestrafung von Homosexuellen angeht, nicht auf dem Koran (der Koran kennt, wie oben bereits klar dargelegt wurde, keine Todesstrafe für sexuelle Delikte). – Im Großen und Ganzen waren diese Strafbestimmungen sehr theoretisch und sie sind es bis heute. Trotzdem mögen auch hier und da in der Geschichte Bestrafungen wegen homosexueller Akte erfolgt sein – vor allem aber heute werden Fälle aus Iran und Saudi-Arabien berichtet. Eine ganz exzessive Form der wortwörtlichen Auslegung und Anwendung der Schâri'a praktizierten die Tâlibân in Afghanistan. 1998 wurden dort zwei junge Männer, die gestanden, Analverkehr gehabt zu haben, lebendig begraben, indem ein Bulldozer eine Mauer über sie schob. In einem anderen Fall überlebten drei wegen des gleichen Delikts zum Tode verurteilte Männer diese Hinrichtungsprozedur; weil sie nach dreißig Minuten noch lebten, wurden sie begnadigt (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.3.1998).

Sex zwischen Frauen wird im islamischen Recht nur am Rande thematisiert, viele Rechtsbücher erwähnen dieses Thema überhaupt nicht. Es besteht Übereinstimmung darin, dass auch Sex zwischen Frauen sündhaft und verboten sei. Da aber im Gegensatz zu sinâ und liwât keine Penetration stattfindet, kann nur die Züchtigungsstrafe angewandt werden, die im Ermessen des Richters liegt. Einige sind allerdings der Auffassung, dass bei mehrfacher Wiederholung auch lesbischer Sex mit dem Tode bestraft werden kann, so etwa im Iran, wo das Strafgesetzbuch auf der Scharî'a basiert. – Viele moderne muslimische Staaten haben Rechtssysteme, in denen die Scharî'a nur in wenigen Bereichen eine Rolle spielt, etwa im Familienrecht. Das Strafrecht stammt in vielen Staaten aus der Kolonialzeit, d.h. die Paragraphen, etwa in Pakistan, Indien und Malaysia, die "Vergehen wider die Ordnung der Natur" unter Strafe stellen, basieren auf dem älteren englischen und nicht auf dem islamischen Recht. Nur wenige Staaten, darunter Iran und Saudi-Arabien, wenden die Scharî'a-Bestimmungen auch im Strafrecht an. Einige muslimische Länder wie die Türkei und Ägypten haben keine gegen Homosexualität gerichteten Strafgesetze. Dass es dort trotzdem zu Verhaftungen von Homosexuellen kommt liegt zumindest teilweise daran, dass fundamentalistische Gruppen versuchen, mehr und mehr Einfluss auf das Rechtssystem zu gewinnen und auf Umwegen, etwa über Gesetze, die Erregung öffentlichen Ärgernisses unter Strafe stellen, auch Schwule bedrängen. Erfreulich ist, dass Bosnien und Herzegowina wie auch Albanien antihomosexuelle Strafgesetze abgeschafft haben. Beides sind Länder mit überwiegend muslimischer Bevölkerung.

Das islamische Recht, die Scharî'a, zumindest das völlig veraltete und überwiegend nur in der Theorie existierende Strafrecht, kann für schwule und lesbische Muslime keinen religiösen Wert mehr haben. Wie schon gesagt, es handelt sich um Menschenwerk, nicht um göttliches Gesetz.

Dichtung und Wahrheit

Wie war es wirklich?

Wirft man nun einen Blick in die islamische Geschichte, so stellt man fest, dass gerade diese grausamen Strafen im Allgemeinen nicht angewandt wurden. Ganz im Gegenteil: Homosexualität, jedenfalls in der Form der Knabenliebe, war gang und gäbe. Nicht nur die bereits zitierten Überlieferungen, die die Angst der Frommen vor homoerotischen Versuchungen ausdrücken, sondern vor allem die in der klassisch-islamischen Literatur, etwa im Rosengarten des persischen Dichters Ssa'dî deutlich im Vordergrund stehende Knaben- und Jünglingsverehrung stehen in krassem Widerspruch zu der Auffassung moderner orthodoxer Muslime, im Islam gebe es keine Homosexualität und Muslime könnten nicht "lesbisch" oder "schwul" sein. Es ist vielmehr so, dass selbst ein frommer Herrscher wie Kaikâ'ûß ibn-Ißkandar im Iran des 11. Jahrhunderts seinem Sohn in einem bekannten Buch, dem Fürstenspiegel Kâbûßnâma, den er ihm widmete, den Rat geben konnte, stets ausgewogen zu sein und sich nicht nur einem Geschlecht zuzuwenden: "Im Sommer neige dich den Jünglingen zu und im Winter den Frauen!" [*30]

Die Knabenliebe galt übrigens als das Standeslaster der Richter [*31] und somit konnte im klassischen Islam trotz der offiziellen Verdammungen in den Werken der Theologen und Gesetzeslehrer von "Sodomiterverfolgungen" wie im europäischen Spätmittelalter keine Rede sein. [*32]

Muslime im Westen

Horizonte des Islams in der neuen Heimat

Seit Jahrzehnten leben große muslimische Minderheiten in Westeuropa und Nordamerika. Hier entstehen neue Gruppen und Gemeinden, die sich ganz unterschiedlich zu den traditionellen Institutionen und Lehrmeinungen ihrer Herkunftsländer verhalten. Viele Muslime wenden sich in der Fremde verstärkt dem Islam zu, die Bereitschaft, eine ganz traditionalistische, orthodoxe Lebensweise anzunehmen, ist recht groß und man orientiert sich an den Auffassungen der konservativsten Gelehrten in der islamischen Welt, wobei dann der bereits erwähnte al-Karadâwî noch als "gemäßigt" gilt.

Aber auch die Gegenbewegung ist sehr stark: Viele Muslime suchen nach Möglichkeiten, ihren Islam in einer nicht-islamischen Umwelt zu leben, und selbst aus recht orthodoxen Kreisen hört man, dass es notwendig sei, einen Islam und ein islamisches Recht für die jeweilige neue Situation zu entwickeln. Ein weiteres Phänomen sind muslimische Frauengruppen, die teilweise geradezu feministische Koraninterpretation betreiben, also auch bereit sind, manche veraltete Vorstellung über Bord zu werfen. Homosexualität ist auch hier sicherlich kein herausragendes Thema, doch es gibt liberale muslimische Gruppen und Kreise, in denen man über das Thema vernünftig reden kann und in denen, so darf man hoffen, die homosexuelle Orientierung von Mitgliedern in Zukunft auch kein Problem mehr sein wird. – Damit meine ich allerdings nicht die so genannten "säkularen Muslime" oder medienwirksame oberflächliche Islamkritikerinnen wie Ayan Hirsi Ali oder Necla Kelek, die ja nicht für den Islam sprechen können, vielmehr oft über den Islam schlichtweg gröbsten Unsinn verbreiten – sondern wirklich islamisch orientierte Gruppen und Kreise. Es darf, es soll, es muss kritisch nachgedacht werden. Diese Situation ist in traditionellen muslimischen Ländern meist undenkbar.

Im Westen gibt es unter Muslimen wichtige Ansätze zu einer modernen Koraninterpretation verbunden mit einer mutigen Traditionskritik, die den heutigen Erkenntnissen und Bedürfnissen Rechnung trägt. Doch gibt es unter Muslimen bislang so gut wie keine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Islam – als Religion – und Homosexualität. Die einzige größere Materialsammlung eines deutschen Muslims, der vor 25 Jahren enorme Arbeit vor allem an Korantexten geleistet hat, ist noch immer unveröffentlicht. Die in den letzten Jahren von nichtmuslimischen Gelehrten herausgegebenen englischsprachigen Sammelbände zu diesem Gebiet lassen entweder die religiösen Aspekte fast ganz beiseite oder spezialisieren sich auf bestimmte Einzelgebiete, etwa Homoerotik in der klassisch-arabischen Literatur. Das wenige, was über die Haltung des Islams als Religion zur Homosexualität geschrieben wurde, ist ziemlich enttäuschend, oft auch voller Fehler und Missverständnisse. Mangelnde Kenntnis des Themas und vor allem der islamischen religiösen Quellen verraten z.B. der Aufsatz "Homosexuality and Islam" von Khalid Duran in Arlene Swidlers gutem (!) Sammelband Homosexuality and World Religions [*33] und die wenigen den Islam als Religion betreffenden Beiträge des Sammelbandes Islamic Homosexualities, Culture, History and Literature [*34].

Ein interessanter Versuch, das schwierige Thema anzupacken, – wenn auch kein wissenschaftliches Werk – liegt in dem Büchlein Islam en homoseksualiteit ("Islam und Homosexualität”) vor, das der syrische Muslim Omar Nahas 2001 in den Niederlanden veröffentlicht hat. [*35] Diese ansprechend aufgemachte Abhandlung aus der Feder eines gläubigen schwulen Muslims, dazu noch mit dem Geleitwort eines angesehenen Imams, Abdulwahid van Bommel, ist in der Tat ein Meilenstein, liegt aber leider nur auf Niederländisch vor. Man darf annehmen, das ein solches Buch in den meisten muslimischen Ländern völlig undenkbar wäre.

Liebe und Partnerschaft

Von Gott gewollt, von Menschen verdammt

Ich möchte hier ein Beispiel dafür geben, wie man den Koran alternativ auslegen kann. Die Koranstelle, die hier betrachtet werden soll, hat eine wichtige Frage zum Thema, nämlich die nach Liebe und Partnerschaft. Diese Frage wird unter den orthodoxen Koranauslegern und Rechtsgelehrten in Bezug auf Homosexualität naturgemäß nicht gestellt, da sie das Thema nur unter dem Aspekt Sünde, sexuelles Vergehen, zu bestrafendes Verbrechen betrachten können, also nur die Lot-Geschichte und allenfalls Sure 4:15–16 (s.o.) als Textgrundlage in Frage kommt. Trotzdem findet sich im Koran ein wichtiger Hinweis auf den Sinn und Zweck von Liebe und Partnerschaft, wenn es heißt, dass Gott für die Menschen Partner/Gatten (aswâdsch) geschaffen hat, bei denen sie Ruhe, Liebe und Barmherzigkeit finden:

"Und zu seinen Zeichen (gehört es), dass er für euch Partner (aswâdsch) aus euch selber geschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet, und (dass) er Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch entstehen ließ. Hierin sind fürwahr Zeichen für Leute, die nachdenken." (Sure 30:21)

Der Koranvers ist so formuliert, dass alle Personen männlich oder weiblich sein können. Die Stelle "damit ihr bei ihnen wohnet" kann auch als "damit ihr Ruhe bei ihnen findet" übersetzt werden. Das arabische Wort für "Partner" (Singular saudsch [zaug], Plural aswâdsch [azwâg]) kann also Männer oder Frauen bezeichnen, es muss nicht notwendigerweise "Ehegattinnen" bedeuten, wie die meisten Koranübersetzer schreiben. Außerdem ist in diesem Vers auch nicht explizit von Heirat oder Ehe die Rede, auch nicht von der Zeugung von Kindern; im Islam herrscht sowieso nicht die Auffassung, dass Sex nur den Zweck der Reproduktion haben könne. Interessant ist auch, dass dieser Vers in eine Textpassage eingebettet ist, in der noch andere Zeichen Gottes erwähnt werden, so etwa im unmittelbar folgenden (30:22): "Und zu seinen Zeichen gehört die Erschaffung von Himmel und Erde und die Verschiedenartigkeit eurer Sprachen und Farben. Darin liegen Zeichen für die Wissenden." Die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Menschen ist also etwas, worüber man nachdenken sollte. Diese Passage darf daher so interpretiert werden, dass unterschiedliche Menschen – auch der schwule Muslim und die lesbische Muslima – hierin eine grundsätzliche Anerkennung ihrer Liebe und Partnerschaft erblicken können. Das heißt also, koranisch-theologisch gesehen, dass auch für eine mann-männliche oder weib-weibliche Beziehung Platz im Islam sein kann und muss. Im orthodoxen Islam und in fundamentalistischen Kreisen wird es zwar weiterhin keinen Platz für (offen) schwule und lesbische Muslime geben, aber alternative, liberalere Interpretationen des Korans haben gewiss Zukunft.

Îmân und ißlâm

Was heißt eigentlich glauben und wer ist ein Muslim?

Als schwuler Muslim (und das kann ebenso für die lesbische Muslima gelten) drängt es mich, mir Überlegungen zu einigen Grundbegriffen des Korans zu machen. Die Begriffe "Glaube" (îmân) und "Gläubiger" (mu'min) werden traditionell verstanden als Glaube an die Offenbarung und Lehre des Islams, ein "Gläubiger" ist somit automatisch ein Muslim. Bedeuten die arabischen Worte nicht aber auch so etwas wie "Sicherheit finden", "annehmen", "vertrauen"? Heißt dies nicht auch, dass ich Gott vertraue und annehme, dass ich so bin wie ich bin? Auch an mich selbst glaube?

Die Begriffe Islam (ißlâm) und Muslim (mußlim) sind nicht einfach Eigennamen; sie bedeuten "Hingabe; ins Heil eintreten" und "einer, der sich hingibt", der sich in den Willen Gottes fügt und das annimmt, was Gott ihm gegeben hat. Für mich persönlich heißt das, dass ich mich selber so annehme wie Gott mich gewollt hat – als schwulen Mann. Alles andere wäre "Leugnung" und "Unglaube" (kufr). Vielleicht muss man manchmal zu den ursprünglichsten Quellen des Islams zurückgehen, also zum arabischen Korantext, und ganz von vorne versuchen, zu verstehen, was diese Begriffe eigentlich bedeuten, die uns so vertraut sind, über deren tieferen Sinn wir aber vielleicht niemals nachgedacht haben. Zweifellos ist die persönliche Gottesbeziehung (îmân, ißlâm) und auch das Reden von und zu Gott eine Sache, die nur im Inneren eines Menschen reifen kann, über die man auch nicht viele Worte machen sollte. Ich möchte jedoch Muslime auf die hier angedeuteten Möglichkeiten hinweisen, vielleicht sogar auf einen neuen ißlâm, eine neue Hingabe, die es ihnen ermöglicht, sich so gottvertrauend (mu'min, mußlim) selbst anzunehmen – als schwule und lesbische Muslime!

ANMERKUNGEN

Die folgenden Anmerkungen zu den roten Nummern mit *Sternchen in [eckigen] Klammern im Text enthalten Nachweise von Zitaten, Quellenangaben und weitere Literaturhinweise. In einigen Anmerkungen wird wiederum auf frühere Anmerkungen verwiesen, wenn dort eine Literaturangabe bereits ausführlicher erfolgt ist.

[*1] – Die falsche Behauptung, "mehr als 35 Verse" in sieben Koransuren bezögen sich "explizit" (!) auf Homosexualität, findet sich in Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten in Berlin, Dokumente lesbisch-schwuler Emanzipation Nr. 19, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Berlin 2001.

[*2] – LSVD Berlin-Brandenburg e.V. (Hrsg.): Muslime unter dem Regenbogen: Homosexualität, Migration und Islam. Berlin: Querverlag Berlin, 2004. Thadanis unsägliches Pamphlet "Die Enthüllung der Antlitze" findet sich auf S. 64-80.

[*3] – Arabisch ilâh "Gott, Gottheit", allâh "(der eine) Gott" und allâhumma "o Gott!" sind verwandt mit den hebräischen Wörtern für "Gott": êl, älôah und – bereits im ersten Vers der Bibel (1. Buch Mose 1:1) – älôhîm. – Auch im Aramäischen, der Sprache Jesu, heißt "Gott" – je nach Dialekt –: elâh, elâhâ, alâha, allâhâ oder alôhô (neuwestaramäisch, in Ma'lula: alô). "Mein Gott!" heißt in der syrischen (= syroaramäischen) Bibel (der Pschittâ ["Peschitta"]): alâh/allâh/alôh [geschrieben: 'alâh(j) – siehe z.B. Psalm 22:2 "allâh allâh" (hier im hebräischen Text: êlî êlî); Markus 15:34 "îl îl [übersetzt mit] allâh allâh" (hier im griechischen Text: "elôi elôi [übersetzt:] ho theós mou ho theós mou"). – Siehe zum Syrischen auch unten, Anmerkung [*16].

[*4] – Brauchbare deutsche Koranübersetzungen sind: (a) Max Henning, Der Koran (Leipzig 1901; Neuausgabe durch A. Schimmel, Stuttgart: Reclam, 1991). – (b) Rudi Paret, Der Koran, Übersetzung (Stuttgart 1966; 3. Auflage 1983; gilt als wissenschaftliche Übersetzung). – (c) Adel Theodor Khoury, Der Koran, Arabisch-Deutsch (12 Bände, Gütersloh 1990-2001; stellenweise fehlerhaft!). – (d) Hans Zirker, Der Koran (Darmstadt 2003). –– Die von Muslimen vorgelegten neueren Übersetzungen (z.B. (e) Ahmad v[on] Denffer, Der Koran, 1996 [wortwörtliche Übersetzung mit Anmerkungen], und (f) Muhammad Rassoul, Köln 1986 [= Überarbeitung von (h), s.u.]) sind, soweit mir bekannt, nicht überzeugend, siehe aber auch (g) Sadr-ud-Din [*12]. –– Ich verwende aus praktischen Gründen (trotz der stellenweise fraglichen Übersetzung) den arabisch-deutschen Ahmadîja-Koran: (h) Der Heilige Qur-ân, Arabisch und Deutsch, Herausgegeben unter Leitung von Hazrat Mirza Tahir Ahmad, Ahmadiyya-Muslim-Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland, o.O. (= Frankfurt am Main), 1985 (1. Auflage 1954; Übersetzer unbekannt). Der arabische Text (indopakistanische Tradition) dieser Ausgabe ist im raßm (Konsonantenschriftzug) stellenweise archaischer/ ursprünglicher als der sogenannte "raßm 'uthmânî" des "Kairiner Korans" und des Mußhaf al-Madîna an-nabawîja (z.B. h.dh.j.n für h.dh.n "hâdhâni" [*hâdhaini?], und danach zwei zusätzliche Defektivschreibungen für â, in 20:64, kûfisch 20:63!). –– Zur Einführung in den Koran empfehle ich Michael Cook, Der Koran, Eine kurze Einführung (Stuttgart: Reclam, 2003), und Hans Zirker, Der Koran, Zugänge und Lesarten (Darmstadt 1999). –– Zu Korankommentaren siehe Anmerkungen [*7], [*9], [*10], [*11a], [*12] und [*13].

[*5] – Im Folgenden wird das Werk Nihâjat al-arab fî funûn al-adab (etwa "Der Höhepunkt des Strebens nach den Künsten der feinen Bildung") von Schihâbaddîn Ahmad ibn-Abdalwahhâb an-Nuwairî noch häufiger zitiert; alle Angaben beziehen sich auf Band II (Kairo 1924), S. 202-210, Abschnitte über das "Verbot des Betrachtens der bartlosen Jünglinge", "Warnung vor liwât und sihâk", "Die diesseitigen wie jenseitigen Strafen für den lûtî". – Das Werk ist eine mittelalterliche arabische Enzyklopädie der feinen Bildung, verfasst Anfang 14. Jahrhundert n. Chr.

[*5a] Das lateinische Wort sodomia und englisch sodomy entsprechen von der Bildung (Ableitung von Sodom) und der Bedeutung her (hauptsächlich: Analverkehr zwischen Männern) dem arabischen Begriff lûtiyya / liwât (Ableitung von [kaumu] Lût "Lots Volk"). Dagegen hat Sodomie im Deutschen vor etwa 100 Jahren die Bedeutung "Sex mit Tieren" angenommen. Zum Begriff siehe Jody Skinner, Warme Brüder – kesse Väter, Lexikon mit Ausdrücken für Lesben, Schwule und Homosexualität (Essen 1997), S. 156f.

[*6] – Die Steinigung wird über vierzig Mal in der Bibel erwähnt, unter anderem in der Thora als Strafe für eine Reihe von Vergehen (als Strafe für sexuelle Vergehen: 5. Buch Mose / Deuteronomium 22:21,24). Die Mischnâ, die spätere (nachbiblische) Formulierung des jüdischen Gesetzes (abgeschlossen um 200 n.Chr.) handelt im Traktat Sanhedrîn, VII, 1 und VII, 4 über die Steinigung (Die Mischna. Text [hebräisch], Übersetzung und Ausführliche Erklärung. Sanhedrin, Makkôt. Von Samuel Krauß, Gießen 1933, S. 181-187, 190-198, 206-208, 215-220, 257, und Die Mischna. Das grundlegende enzyklopädische Regelwerk rabbinischer Tradition. Ins Deutsche übertragen (...) von Dietrich Correns. Wiesbaden: Marix, 2005, S. 514-521). – "Steinigen heißt im Hebräischen sâqal oder râgam. Letzteres entspricht dem arabischen radschama "steinigen", radschm "Steinigung". Dieses Wort mit verschiedenen Ableitungen findet sich im Koran (1.) in der Form radschîm = "gesteinigter (= verfluchter)" (Teufel) und rudschûm "Wurfgeschosse" zur Vertreibung der Teufel. (2.) kommt radschama an sechs Stellen im Koran vor, an denen Leugner/Ungläubige den zu ihnen gesandten Propheten und Gottesmännern die Steinigung androhen; es sind also Drohungen gegen die Gläubigen! "Steinigung" (radschm) im Sinne einer gesetzlichen Todesstrafe (wie später im Hadîth und im islamischen Recht) kommt nicht im Koran vor. – Grundsätzliches zur Strafe der Steinigung: Rudolf Hirzel: Die Strafe der Steinigung, Leipzig 1909 (= Abhandlungen der K. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse, 27,7.)

[*6a] – G. Thadani behauptet in Muslime unter dem Regenbogen (s.o. [*2]), S. 77, "der Koran" sehe "Homosexualität als mit dem Tod zu bestrafen" an. Dies ist falsch.

[*7] – Siehe die Korankommentare zu dieser Stelle (4:15-16), z.B. die Klassiker as-Samachscharî: al-Kaschschâf, und Ibn-Kathîr: Tafßîr; dann Maudûdî, Tafhîmu-l-Kur'ân (Urdu, 1942-1972; englische Übersetzung: S. Abul A'lâ: Maudûdî, The Meaning of the Quran, [übersetzt von] Ch. Muhammad Akbar und 'Abdul 'Azîz Kamâl, 16 Bände, Lahore 1967-1988). Siehe auch A. Th. Khoury, Der Koran [*4 (c)], Band 5, S. 61.

[*8] – A. Th. Khoury, Der Koran [*4 (c)], Band 5, S. 61.

[*9] – Abdullah Yusuf Ali: The Glorious Qur’ân, Translation and Commentary (Leicester: The Islamic Foundation, 1978), S. 183f. – Ali wurde in 1872 Surat (Indien) geboren und starb 1953 in London.

[*10] – Saijid Kutb [Qutb], Fî dhilâl al-Kur'ân. – Kommentar zu 4:15-16 zitiert in: Der Koran, Sure An-Nisâ' (München: Bavaria Verlag, o.J. [ca. 1986], S. 17f (= sogenannter "Bavaria-Koran"), und im unveröffentlichten Manuskript von Amin K. Waltter, Islam und Homosexualität, (Zusammenstellung von Materialien zum Thema und Anstöße für eine Re-Interpretation), [Hamburg] 1985, Abschnitt D 04.

[*11] – Rudi Paret: Der Koran, Übersetzung (1983), S. 62; vgl. [*4 (b)].

[*11a] – Rudi Paret: Der Koran, Kommentar und Konkordanz (Stuttgart 1981), S. 92. Er gibt zum Vers 4:16 die Verse 7:80; 27:54; 29:28 als Vergleichsstellen an, und dies sind einige der koranischen Lot-Geschichten.

[*12] – Maulana Sadr-ud-din: Der Koran, Arabisch-Deutsch, Uebersetzung, Einleitung und Erklärung (Berlin: Verlag der Moslemischen Revue, "II. Ausgabe Berlin 1964"), S. 141. – Mir liegt vor ein neuerer fotomechanischer Nachdruck (Raubdruck ? – ohne Orts-, Verlags- und Datumsangabe) der 1964-er Ausgabe, die selbst ein fotomechanischer Nachdruck der Erstausgabe, Berlin 1939 war. – Sadr-ud-Din (starb 1981), ein Mitarbeiter des bekannten Maulânâ Muhammad 'Alî (1874-1951), gehörte zum Lahore-Zweig der Ahmadîja (Andschuman-i Ischâ'at-i Ißlâm Lâhaur [Lahore], "Gesellschaft zur Verbreitung des Islam, Lahore" [AAIIL], oft "Lahoris" genannt). Die Bewegung ist in Deutschland kaum noch aktiv, ihr gehört jedoch die schöne Moschee in Berlin-Wilmersdorf. – Zur Koranausgabe der Ahmadîja Muslim Dschamâ’at [AMJ], des anderen Zweiges der Ahmadîja (Kâdijân/Rabwa-Gruppe, "Qadiyanis"), siehe Anmerkung [*4 (h)]: Der Heilige Qur-ân.

[*13] – Muhammad Asad: The Message of the Qur'ân (Nachdruck Lahore o.J.), S. 104. (Arabischer Korantext, daneben Asads englische Übersetzung und Kommentar.) – Der Verfasser, ursprünglich Leopold Weiß (geboren 1900 im damaligen österreichischen Lemberg, heute Lwow/L'viv in der Ukraine), war einer der bekanntesten modernen jüdischen Konvertiten zum Islam und ein vielbeachteter muslimischer Denker; er starb 1992. Leider hat er seine islamischen Schriften nicht mehr in seiner Muttersprache verfasst; allerdings übersetzte er sein bekanntes Buch Der Weg nach Mekka selbst nach der englischen Fassung ins Deutsche. Wenige Jahre vor seinem Islam (1926) hatte er seine Reiseeindrücke aus dem Vorderen Orient veröffentlicht: Leopold WEISS: Unromantisches Morgenland, Aus dem Tagebuch einer Reise. Frankfurt am Main, 1924.

[13a]Muchánnath (sprich ch wie "ch" in "Buch"; zweite Silbe betont) ist der Singular; der Plural lautet Muchannathûn (Betonung auf û).

[14] – Ssahîh al-Buchârî (Istanbul 1315), Band VII, S. 55-56 (kitâb al-libâß [Kleidung]), auch Band V, S. 102 (kitâb al-maghâsî [Kriegszüge]). Eine gewisse Duldung der Muchannathûn, der verweiblichten Männer, geht neben diesem Hadîth [*18] auch aus folgender Überlieferung im Ssahîh al-Buchârî hervor: "(Ibn-Schihâb) as-Suhrî sagte: Wir sind der Auffassung, dass man nicht hinter einem Muchannath (als Vorbeter) das rituelle Gebet (ssalât) verrichten sollte, außer, wenn es unumgänglich notwendig ist" (I, 171, kitâb al-adhân [Gebetsruf], bâb imâmat al-maftûn wa-l-mubtadi'). Das heißt, der Muchannath bleibt Mitglied der muslimischen Gemeinschaft, auch wenn man ihn nicht als imâm (Leiter des Gemeinschaftsgebets) für geeignet hält; notfalls kann aber auch ein Muchannath das Gebet anleiten! – Im Gegensatz hierzu stehen die Muhammad in den Mund gelegten Flüche gegen die Muchannathûn und gegen "sich vermännlichende Frauen" in der gleichen Sammlung (VII, S. 55).

[*15] – Einen Zusammenhang zwischen hûr und "Hure" behauptet z.B. Salcia Landmann in ihrem Buch Jesus und die Juden (Frankfurt 1989). In dem Kapitel "Das moslemische Paradies" (S. 189-191) faselt die schlecht informierte Schriftstellerin von "bildschönen und sexunersättlichen Houren" (S. 190) und belehrt den Leser: "Houren (das Wort ist übrigens identisch mit unserem Begriff 'Huren')" (S. 190-191). Das Wort "Houren" scheint in dieser Form überhaupt Landmanns Erfindung zu sein! – In der Radiosendung "Ein Schiff wird kommen: Die Lange Nacht vom Hafen" von Simonetta Dibbern und Knut Benzner (Deutschlandfunk, Sa. 21.5.2005, 23:00 Uhr, bis So. 22.5.2005, 2:00 Uhr, wurde Entsprechendes behauptet.) – In Wirklichkeit verhält es sich so: (a) Dem arabischen Farbadjektiv hûr (wie oben dargelegt = Plural zu männlich ahwar, weiblich haurâ': "weiß", "Augen von großer Intensität des Weißen und Schwarzen habend", "von sehr weißer und schwarzer Farbe [Auge]"; vergleiche hawira "weiß sein" und hawar "Intensität des Weißen und Schwarzen im Auge") liegt die semitische Wurzel h.w.r "weiß (sein)" zugrunde, vergleiche hebräisch hûr "weißes Linnen", h.w.r / jähäwâr "weiß werden", aramäisch hawar, hwar "weiß sein", hiwwâr, hewwâr "weiß", ethhawwar "weiß werden"; beachte auch sechs männliche Personen namens Hûr sowie jeweils einen namens Hûrî und Hûraj in der Hebräischen Bibel! – Siehe den Artikel "Hûr" in A. J. Wensinck / J. H. Kramers (Hrsg.), Handwörterbuch des Islam (Leiden 1941, Nachdruck 1976, S. 176-177), sowie die Artikel h.w.r in Hans Wehr, Arabisches Wörterbuch; W. Gesenius, Hebräisches und aramäisches Handwörterbuch; L. Koehler / W. Baumgartner, Hebräisches und aramäisches Lexikon. Siehe auch Carl Brockelmann, Syrische Grammatik (S. 166*) und Hans Schmoldt, Kleines Lexikon der biblischen Eigennamen (Stuttgart: Reclam, 1990, S. 96f.) – (b) Dagegen geht Hure auf das althochdeutsche huora (8. Jahrhundert) zurück und ist verwandt mit gotisch hôrs "Ehebrecher", altenglisch und altnordisch hôr "Ehebruch, außerehelicher Beischlaf, Unkeuschheit"; diese Wörter gehen auf indoeuropäisches *kâro- "lieb, begehrlich" und die zugrundeliegende Wurzel *kâ- "gern haben, begehren" zurück, die z.B. auch in sanskrit kâma "Liebe, Begehren" steckt (kâma-sûtra = "Liebes-Leitfaden"). (Wolfgang Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 5. Auflage, München: dtv, 2000, S. 565; Mallanâga Vâtsyâyana: Das Kâmasûtra, aus dem Sanskrit von Klaus Mylius, München: dtv, 1991.).

[*16] – Christoph Luxenberg, Die Syro-Aramäische Lesart des Koran, 2. Auflage (o.O.: Verlag Hans Schiler), S. 254-294. ("Christoph Luxenberg" soll das Pseudonym eines christlichen Arabers sein.) – Syroaramäisch oder Syrisch (englisch: Syriac; arabisch: ssurjânî; türkisch: süryanice) ist eine Form des Aramäischen und somit mit dem Hebräischen und dem Arabischen eng verwandt (siehe oben, Anmerkung [*3]); es hat eine eigene Schrift. Es war lange Zeit – neben dem Griechischen – die führende christliche Literatursprache im Vorderen Orient (ca. 4. – 9. Jahrhundert n.Chr.), wurde aber später vom Arabischen verdrängt. Das Syrische wird als Schriftsprache von christlichen Gruppen auch heute noch gebraucht, die heute gesprochenen ostaramäischen Dialekte, z.B. im Tur Abdin (Türkei) und am Urmiya-See (Iran) sind moderne Nachfahren des Syrischen. – In der Türkei ist das Syrische/Aramäische nicht als Minderheitensprache anerkannt, der Unterricht in dieser Sprache ist absurderweise selbst den Muttersprachlern offiziell nicht erlaubt!

[*17] – Maulana Dschelaladdin Rumi, Aus dem Diwan, Aus dem Persischen übertragen und eingeleitet von Annemarie Schimmel (Stuttgart:Reclam, 1981), S. 77. – Zu Rûmî ("Mevlâna")) sowie der islamischen Mystik und der klassischen persischen Dichtung siehe auch Annemarie Schimmel, Stern und Blume, Die Bilderwelt der persischen Poesie (Wiesbaden 1984), und ihr großartiges Werk – allen an islamischer Mystik Interessierten dringend zu empfehlen –: Mystische Dimensionen des Islam, Die Geschichte des Sufismus (Köln 1985; mehrfach nachgedruckt).

[*18] – Hadîth – sprich hadîth (zweite Silbe betont) mit th wie im englischen teeth. – Einen guten Überblick über den Hadîth gewinnt man aus der guten englischen Übersetzung der umfangreichen Sammlung Mischkât al-maßâbîh von Walîjaddîn al-Chatîb at-Tibrîsî: James Robson: Mishkat Al-Masabih, English Translation with Explanatory Notes (2 Bände, Lahore 1981), sowie aus Mâliks al-Muwatta', mehrfach ins Englische übersetzt [*19]. – Aus verschiedenen Hadîth-Sammlungen zusammengestellte deutsche Auswahlübersetzungen, die man empfehlen kann, sind: Ahmad von Denffer (Hrsg.): Allahs Gesandter hat gesagt... (Lützelbach: Haus des Islam, 1984); Dieter Ferchl (Übersetzer): Sahîh al-Buhârî, Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad (Stuttgart: Reclam, 1991); Adel Theodor Khoury: So sprach der Prophet, Worte aus der islamischen Überlieferung (Gütersloh 1988). Sie enthalten jeweils etwa 800 Hadîthe. – Siehe auch die den Hadîth und die Hadîthwissenschaft behandelnden Artikel in der Encyclopaedia of Islam, New Edition: "Hadîth" (Band III, S. 23-29) und "Usûl al-Hadîth" (Band X, S. 934-935).

[*19]Mâlik, al-Muwatta’, herausgegeben von Muhammad Fu'âd Abdalbâkî, S. 825. Englische Übersetzung 'A'isha 'A. at-Tarjumana / Ya'qub Johnson: Imam Malik, Al-Muwatta (Norwich 1982), S. 391, Nr. 41.1.11. – Das Werk al-Muwatta' des Imâm Mâlik ibn Anas gilt als das älteste Rechtswerk des Islam; es besteht hauptsächlich aus Überlieferungen, meist Hadîthen. – Zu dem genannten Überlieferer Ibn Schihâb as-Suhrî siehe oben, Anmerkung [*14].

[*20] – Siehe hierzu: Camilla Adang, "Ibn Hazm on Homosexuality, A Case-Study of Zâhirî Legal Methodology", in Al-Qantara, Revista de estudios árabes, Madrid, Nr. 24 (2003), S. 5-31.

[*21] – Ibn-Hasms Werk "Das Halsband der Taube" (Tauk al-hamâma) liegt in einer leicht gekürzten deutschen Übersetzung vor: Ibn Hazm al Andalusi: Das Halsband der Taube. Von der Liebe und den Liebenden, Übertragen von Max Weisweiler, Frankfurt a.M. 1988.

[*22] – Musnad Ahmad (6 Bände, Kairo 1313 hidschrî), Band I, S. 317. Die beiden letzten Worte, fî 'l-lûtîja, können als "bezüglich des liwât [lûtîja = liwât, "sodomia" (s.o.)], oder als "bezüglich der Sodomiter" [lûtîja = lûtîjûn] verstanden werden (lûtîja als Plural zu lûtî ist mehrfach im Hadîth belegt.)

[*23]an-Nuwairî (s.o. [*5]), S. 205. Siehe auch G.H.A. Juynboll: "Sihâk" in Encyclopaedia of Islam, New Edition, Band IX, S. 588.

[*24] – Siehe diesen Hadith in unterschiedlichen Varianten (u.a.) in: Abû-Dâwûd, Ssunan (Sünen-i Ebî Dâvud, arabisch-türkisch, Hrsg. Ibrahim Kocasli, Istanbul 1983, Band V, 233, Nr. 4462, und die englische Übersetzung von Ahmad Hasan, Sunan Abu Dawud, Lahore 1984, Nr. 4447); at-Tirmidhî, al-Dschâmi‘ aß-ßahîh (Bairût 1995), Nr. 1460; Mishkat Al-Masabih (Übers. J. Robson [*18]), S. 763; Alî al-Muttakî al-Hindî, Kans al-ummâl (herausgegeben von Bakrî al-Haijânî und Safwat as-Sakkâ, 16 Bände, Beirut 1979), Hadîth Nr. 13118; an-Nuwairî (s.o. [*5]), S. 205.

[*25] – Z.B. bei an-Nuwairî (s.o. [*5]), S. 206; auch adh-Dhahabî, Kitâb al-kabâ'ir (Bairût o.J.), Kapitel liwât, S. 59f; al-Muttakî, Kans al-ummâl [*24], Hadîth Nr. 13643; aß-Ssaijid Ssâbik: Fik'h aß-ßunna (Bairût 1985), Band III, S. 433.

[*26] – Ssahîh al-Buchârî (Istanbul 1315), Band VI, S. 127; frei übersetzt in Dieter Ferchl, Sahîh al-Buhârî (s.o. [*18]), S. 336.

[*27] – Ssahîh al-Buchârî [*26], Band VII, S. 55; vgl. at-Tibrîsî, Mishkat (Übers. J. Robson [*18]), S. 930; ähnlich Abû-Dâwûd [*24], Band V, S. 575, Nr. 4930, Übers. Hasan Nr. 4930; Mußnad Ahmad [*22], Band I, 225-226, 227, 237.

[*28] – Âjatullâh Alî-Hußain Montaserî [Muntazarî]: Reßâlä-je Tousîholmaßâ'el (Ghom 1372 hidschrî schamsî [1993/94]), maß'alä 3013. – Zum Verfasser: "Der verleugnete Lehrer. Gott ist mit den Geduldigen: Ein Besuch bei den Montazeris in Ghom", Kapitel 10 in Navid Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder (München: Beck, 2001).

[*29] – Jûßuf al-Karadâwî: al-Halâl wa-l-harâm fî-l-ißlâm (14. Auflage, Kairo 1980), S. 144-145. – Deutsche Übertragung: Jusuf al-Qaradawi: Erlaubtes und Verbotenes im Islam, übersetzt von Ahmad von Denffer (München 1989), S. 146-147 – der Text ist verstümmelt (siehe oben), und zwar in genau derselben Weise wie in der englischen Ausgabe, Yusuf al-Qaradawi: The lawful and the prohibited in Islam (Translators Kamal El-Helbawy; M. Moinuddin Siddiqui; Syed Shukry. Delhi; Hindustan Publications, o.J.). – Die türkische Übersetzung, Yusuf El-Karadâvî: Islâm’da helâl ve haram (Kuwait 1980), S. 292, enthält die in der deutschen und englischen Fassung fehlenden Worte. – Ein Porträt des Verfassers bietet Bettina Gräf: "Yûsuf al-Qaradâwî: Das Erlaubte und das Verbotene im Islam", in: Katajun Amirpur / Ludwig Ammann (Hrsg.): Der Islam am Wendepunkt. Liberale und konservative Reformer einer Weltreligion (Freiburg: Herder, 2006), S. 109-117.

[*30]The Nasîhat-nâma known as Qâbûs-nâma of Kai Kâ'ûs b. Iskandar b. Qâbûs b. Washmgîr, ed. by Reuben Levy (London 1951), S. 49. Siehe dazu auch Iradj Khalifeh-Soltani: Das Bild des idealen Herrschers in der iranischen Fürstenspiegelliteratur, dargestellt am Beispiel des Qâbûs-Nâmé (Tübingen 1971). – Lesenswert ist Michael Glünz: "Das männliche Liebespaar in der persischen und türkischen Diwanlyrik" in: Theo Stemmler, Hrsg., Homoerotische Lyrik (Mannheim 1992), S. 119-128.

[*31] – So Adam Mez, Die Renaissance des Islâms (Heidelberg: Winter, 1922), S. 213.

[*32] – Zu den "Sodomiterverfolgungen" im europäischen Spätmittelalter siehe Bernd-Ulrich Hergemöller, Sodom und Gomorrha, Zur Alltagswirklichkeit und Verfolgung Homosexueller im Mittelalter (Hamburg: MännerschwarmSkript, 2000) und Gisela Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu Homosexualität, Die Geschichte eines Vorurteils (Frankfurt am Main, 1978). – Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 bestimmt: "so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten" (Arthur Kaufmann, Hrsg.: Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532. Stuttgart: Reclam, 1991, Seite 81, § 116).

[*33] – Khalid Duran: "Homosexuality and Islam", in: Arlene Swidler, Hrsg., Homosexuality and World Religions (Valley Forge 1993), S. 181-198. (Der Autor ist ein deutscher Muslim, der auch als "Duran Khalid" oder "Detlef Khalid" firmiert.)

[*34] – Stephen O. Murray und Will Roscoe (Hrsg.): Islamic Homosexualities, Culture, History and Literature, New York 1997. Der hierin, S. 87-96 enthaltene Beitrag "Muhammad and Male Homosexuality" von Jim Wafer ist mangelhaft, teilweise sogar unsinnig; über das Thema erfährt man eigentlich nichts.

[*35] – Omar Nahas: Islam en homoseksualiteit, Amsterdam: Bulaaq/Yoesuf 2001.

Einige auf dieser Seite gebrauchte arabische Fachbegriffe:


Andreas Ismail Mohr, 2007

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Hinweis:

Für weitere Quellenangaben zu den hier zitierten Überlieferungen (Hadîthen) und Buchzitaten sowie weiterführende Literatur siehe "Islam und Homosexualität – eine differenzierte Betrachtung" sowie in meinen Buchbeitrag "Das Volk Lots und die Jünglinge des Paradieses: Zur Homosexualität in der Religion des Islam" (in: Michael Bochow/Rainer Marbach, Hrsg.: Homosexualität und Islam: Koran – Islamische Länder – Situation in Deutschland, Edition Waldschlösschen, Band 4, Hamburg: MännerschwarmSkript Verlag, 2003. S. 51-84).

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